Die Märzerrungenfchaften. Sturz und Flucht Meiternidhs. 411
Lande rief rafch eine Vollsbewaffnung, eine Bürgerwehr ins Leben,
zu der fich in der allgemeinen Aufregung und Begeiiterung Knaben
und Greife drängten. Im. unzähligen Berfammlungen und, was
in Deutichland nicht fehlen darf, in den zahliofen Kneipen verbrüderten
fic) die Bürger, vornehm und gering, und teilten jich ihre
Seen von der Einheit und Freiheit Deutichlands mit, die man
bereit3 in Händen zu haben glaubte: und dies, daß alle Welt fich
„militärisch“ organifierte, mit der Waffe fpielte, diente mwejentlich
mit dazu, die Aufregung weiter zu leiten, die im allgemeinen,
wenigftens in der eriten Beit, zu feinem Blutvergießen führte.
Auch der Bundestag, auf den der Haß und die Verachtung
vor allem fich geworfen hatte, weil er der Hauptichuldige bei allen
Simden der voraufgegangenen Zeit fchien, wechfelte die arbe;
er nahm Schon am 9. März das Schwarzerot-zgold an, die Farben
der Burschenichaft, die man ohne viel Prüfung als die deutjchen
Neichsfarben betrachtete, und forderte am 10. die Regierungen auf,
fiebzehn Männer des öffentlichen Vertrauens zu nennen, die fich
nach Frankfurt begeben follten, um unverzüglich die Nevifton der
Bundesverfafjung vorzubereiten. Doc, hatte jchon zuvor, 5. März,
eine Berfammlung von einundfünfzig Mitgliedern deuticher Einzellandtage
in Heidelberg ein jogenanntes „VBorparlament”, bejtehend
aus den Abgeordneten jämtlicher deuticher Yandtage, nad) Franffurt
am Main auf den 31. März berufen, um den Yujfammentritt
einer deutichen Nationalverfammlung vorzubereiten.
Bon höchiter Wichtigkeit war unter diefen Umständen, was in
den beiden deutichen Großjtaaten fich begab: auch hier trat der Um-Ihwung
fchon in den ftürmischen Märztagen ein. In Wien wurde
in derjelben tumultnarischen Weile wie überall die Verheißung einer
Konftitution und die Entlafjung des Fürlten Metternich durchgejegt,
am 13. Februar; fchon folgenden Tags machte fich diefer,
da e3 in der Tat mit der Bolitif der Erhaltung des Beftehenden zu
Ende war, au dem Staube. Am 15. erichien da3 Manifejt über
die Konftitution, die Zurüdziehung des Militärs und die Verteilung
von Gemwehren an die improvilierte Bürgergarde. An dem-