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I. Voraussetzungen.
A. Zwangserziehung gegen den Willen der Eltern oder
sonstigen Erzieher.
Dieselbe findet entweder in dem Verhalten der Erzieher oder
in dem des Kindes ihren Hauptrechtfertigungsgrund.
1. „Eingeschränkt wird die väterliche Gewalt in Ansehung
der Erziehung, wenn der Vater dieselbe vernachlässigt, die
Kinder grausam misshandelt, sie zum Bösen verleitet oder ihnen
den nöthigen Unterhalt versagt.“ ($ 266 II 2 A.L.-R.) In diesem
Falle geht die Erziehungsgewalt auf die Mutter über. Sollten
aber beide Eltern „ihre Kinder grausam misshandeln oder zum
Bösen verleiten oder ihnen den nothdürftigen Unterhalt versagen,
so ist das vormundschaftliche Gericht schuldig, sich der Kinder
von Amtswegen anzunehmen.“ „Nach Befund der Umstände kann
den Eltern in einem solchen Falle die Erziehung genommen und
auf ihre Kosten anderen zuverlässigen Personen anvertraut
werden.‘ (SS 90, 91, II2 A.L.-R). Durch letztere Ausdrucksweise
dürfte die Unterbringung des Kindes in eine Erziehungsanstalt
(im Gegensatze zur Unterbringung in eine Familie) wohl nicht
ausgeschlossen sein. Die Unterbringung ist ferner nicht auf
Kinder eines bestimmten Alters beschränkt, erscheint jedoch
selbstverständlich nur bei Kindern, die überhaupt noch der Erziehung
bedürfen, bezw. sich noch nicht selbst ihren Unterhalt
bezw. 190 und Note 4 zu 8 28 Vorm.-Ord. S. 52), schwankt Tuümmer in
seiner Abhandlung über die Zwangserziehung im Gerichtssaal Bd. 40 S. 40 ff.
zwischen beiden Auffassungen hin und her. S. 43 bemerkt er; „Die Unterbringung
soll also keine Strafe sein, sie ist es aber naturgemäss in vielen
Fällen doch.“ Auf S. 50 lesen wir, es zeige sich „der begrifflich nach dem
Gesetz als Strafe aufzufassende Charakter der Unterbringung (auch) darin,
dass u. s. w.“, auf S. 64 hinwiederum, die Zwangserziehung stelle sich bei
späteren gleichartigen Delicten nicht als eine die Anwendung der Rückfallsbestimmungen
bedingende Vorstrafe dar, „da eben die Unterbringung
keine Strafe, das Kind mithin noch nicht bestraft ist.“ Das sind offenbar
ünkösliche Widersprüche!