Full text : Grundriß des Staatsrechts des Königreichs Sachsen.

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Bülau,  Verfassung  und  Verfassungsrecht  des  König—
reichs  Sachsen  Bd.  J.  1831  (unvollendet).

Milhauser,  das  Staatsrecht  des  Königreichs  Sachsen
Bd.  I.,  1839  (unvollendet).  ·

Opitz,  das  Staatsrecht  des  Königreichs  Sachsen,  2  Bde.,
1884,  1887.

Leuthold,  das  Staatsrecht  des  Königreichs  Sachsen
1884  (in  Marquardsen's  Handbuch  des  Oeffentlichen
  Rechts).

Fischer,  Verfassungs=  und  Verwaltungsrecht  des  Deutschen
  Reiches  und  des  Königreichs  Sachsen,  2.  Aufl.,
1890  (kurze  populäre  Uebersicht).

Als  allgemeine  wissenschaftliche  Grundlage  des  Staatsrechts
des  einzelnen  Lands  ist  auch  heute  noch  von  größter  Bedeutung
das  „Deutsche  Staatsrecht".  Das  hervorragendste  Werk  dieser
Wissenschaft  ist

Gerber,  Grundzüge  des  Deutschen  Staatsrechts,  3.  Aufl.,
1886.

Das  Studium  des  Landesstaatsrechts  setzt  die  Kenntnisse  des
Reichsstaatsrechts  voraus.  Eine  Angabe  der  Literatur  des  Reichsstaatsrechts
  und  der  Systeme  des  vereinigten  Reichs=  und  Landesstaatsrechts
  an  dieser  Stelle  ist  überflüssig.