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Bülau, Verfassung und Verfassungsrecht des König—
reichs Sachsen Bd. J. 1831 (unvollendet).
Milhauser, das Staatsrecht des Königreichs Sachsen
Bd. I., 1839 (unvollendet). ·
Opitz, das Staatsrecht des Königreichs Sachsen, 2 Bde.,
1884, 1887.
Leuthold, das Staatsrecht des Königreichs Sachsen
1884 (in Marquardsen's Handbuch des Oeffentlichen
Rechts).
Fischer, Verfassungs= und Verwaltungsrecht des Deutschen
Reiches und des Königreichs Sachsen, 2. Aufl.,
1890 (kurze populäre Uebersicht).
Als allgemeine wissenschaftliche Grundlage des Staatsrechts
des einzelnen Lands ist auch heute noch von größter Bedeutung
das „Deutsche Staatsrecht". Das hervorragendste Werk dieser
Wissenschaft ist
Gerber, Grundzüge des Deutschen Staatsrechts, 3. Aufl.,
1886.
Das Studium des Landesstaatsrechts setzt die Kenntnisse des
Reichsstaatsrechts voraus. Eine Angabe der Literatur des Reichsstaatsrechts
und der Systeme des vereinigten Reichs= und Landesstaatsrechts
an dieser Stelle ist überflüssig.