Contents : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1910. (59)

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Nur  für  den  Unterricht  im  Klavier-,  Violin=  und  Orgelspiel  sind  die  Klassen
in  der  Regel  in  einzelne  Abteilungen  zu  zerlegen.

83.
Die  Zahl  der  Schüler  darf  die  zu  dem  Maß  der  vorhandenen  Lehrkräfte
und  Unterrichtsräume  in  angemessenem  Verhältnis  stehende  Höhe  nicht  überschreiten.
Ihre  Höchstzahl  wird  —  mit  Vorbehalt  weiterer  Bestimmungen  —  auf  insgesamt
70  festgestellt.
8  4.

Die  Aufnahme  in  das  Seminar  findet  zu  Ostern  mit  Beginn  des  neuen
Schuljahres  statt.  Nur  ausnahmsweise  kann  dieselbe  mit  Genehmigung  der  Oberschulbehörde
  im  Laufe  des  Schuljahres  erfolgen.

6  5.

Aufnahmeberechtigt  sind  Landeskinder,  die  der  evangelisch-lutherischen  Landeskirche

  angehören.  Nur  bei  Mangel  an  genügend  befähigten  inländischen  Bewerbern

können  mit  Genchmigung  des  Fürstlichen  Konsistoriums  Schüler,  die  nicht  dem
Fürstentum  Reuß  ä.  L.  angehören,  ausgenommen  werden.

86.
Die  Aufnahmeprüfung  findet  in  der  II.  Hälfte  des  Januar  statt;  der  Zeitpunkt
  wird  rechtzeitig  von  dem  Seminardirektor  in  den  Zeitungen  bekannt  gegeben

Dem  Aufnahmegesuch  sind  beizufügen:

das  Taufzeugnis,

der  Konfirmationsschein,

der  Wiederimpfungsschein,

ein  ausführliches  Schulzeugnis,  das  über  die  Leistungen  in  den
einzelnen  Fächern,  über  die  Führung  und  Befähigung  Auskunft  gibt,

ein  selbstgefertigter  Lebenslauf,  in  dem  Name,  Beruf  und  Wohnungsort

  der  Eltern  oder  des  Vormundes  genau  angegeben  sind  und  mitzuteilen
  ist,  welche  Schule  der  Bewerber  besucht  hat  und  aus  welchen
Gründen  er  sich  dem  Lehrerberuf  widmen  will,

ein  ärztliches  Gesundheitszeugnis,  in  dem  dem  Bewerber  außer  gesunder
Körperbeschaffenheit  im  allgemeinen  noch  besonders  wörtlich  bescheinigt
wird,  daß  er  eine  gesunde,  für  den  Beruf  eines  Volksschullehrers  hinlänglich
  starke  Brust,  scharfes  Gehör,  gesunde  Slinune  und  gesunde
Augen  hat,  auch  sonst  nicht  an  körperlichen  Gebrechen  leidet,  die  ihn

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