Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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·  Festgesetzter
Kap.  Vortrag  Betrag
——.
l
V1103ErfatzletstunganunmittelbareGemeindenfürdte  !
Unterbringung  von  Geisteskranken  und  Blöden  in  Frren-  T
und  Blöden-Anstalten  nach  der  K.  Deklaration  vom  .
10.  Mai  1902  .  4  800—
11  Zur  Gewährung  von  Beiträgen  an  Vereine  für  Volkserziehung
  und  Volksbildung  1  800/—
12  Unterstützung  von  aus  Straf-  und  Polizei-  Anstalten
Entlassenen  515—
13  Zur  Gewährung  von  Unterstützungen  an  Gesellen.,  Her-  6
berg=  und  Arbeiter-Vereine,  sowie  an  Vereine  ähnlicher
  Art  ..  1700  —
14  Zuschuß  an  das  Stellenvermittlungs-  Bureau  des  6
Vereins  der  Freundinnen  junger  Mädchen  in  München.  100  —
15  Unterstützungsbeitrag  an  den  Verein  für  Arbeiterkolonien
  in  Bayern  1  000  —
16  Zuschuß  zur  Unterstützung  der  Natural-Verpflegs-  -
stationen  4000|
17  Zuschuß  an  den  Luthardtschen  unterstützungsverein  für
«  verschamteArmejederKonfesstontnNürnbetq..  200—
!  Summe  Kap.  VI  964  330|14
VII  «  Auf  Straßen-,  Brücken=  und  Wasserbau.
I.  Beiträge  zu  den  Distriktsstraßen:
a)  Beiträge  zur  Herstellung  und  Unterhaltung  der  Distriktsstraßen  110  000  —
b)  Zur  Aufstellung  und  Honorierung  berufsmäßiger  und  vorzüglich  #
·  qualifizierter  Bautechniker,  eventuell  zur  außerordentlichen  ·
Unterstützung  der  Distriktsgemeinden  im  Straßenbau  25  000  —
3  Beiträge  zu  den  Brückenbauten,  welche  den  Gemeinden
bbliegen.  ..........  5000-—
4  Beiträge  für  Gemeindewege:
a)  für  Neubaueten  15  000.—
b)  für  Wegunterhaltung  .........  75000T:
Summe  Kap.  VII  230  000.—
».
VIII  Übrige  Ausgaben.
1.  a)  Zum  Ankaufe  von  Feuerlöschgerätschaften  für  neu
g  zu  gründende  und  bestehende  Feuerwehren,  ferner
zu  gleichem  Zwecke  für  arme  Gemeinden  von  2500
Li##wohnern  und  darunter  5  000  —
b)  Zuschuß  zur  Bestreitung  der  Regiekosten  des  Kreisfeuerwehrausschusses
  von  Mittelfranken  100  —
2  Beiträge  gemäß  §  32  des  Bauun  fallversicherungsgesetzes  10  000  —
3  Beitrag  an  den  Nordbayerischen  Verkehrsverein  500
Summe  Kap.  VIII  15900  —