Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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esch-Vlatt
für  das
Köni
önigreich  Bayern.
12.
München,  den  #.  September  1843.
In  halt:
Gese,  die  Erhebung  der  Zoll-:  Gefälle  in  der  V.  Finanzperiode  betr.  (Beilage  V.  zum  Abschiede  für  die
Stände-Versammlung.)
Gesesz,  res  Staatsrathes,  mit  Beirath  und  Zustimdle
  Erhebung  der  Zoll-Gefälle  in  der  V.  Finanz,  mung  Unserer  Lieben  und  Getreuen,  der
periode  betreffend.  Stände  des  Reiches,  beschlossen  und  verord-—
  —  nen,  wie  folgt:
Ludwig
von  Gottes  Enaden,  König  von  Vayern,  ,
pfqlzgmfbeykhnh  Artikel  l.
BH#e##g  von  Vayern,  Franken  und  in
Ichwaben  2c.  2c.  6  Die  Zoll-Gefälle  werden  nach  dem  be-Wir

  haben  nach  Vernehmung  Unse=  stehenden  Vereins-Zolltarif  mir  Rücksicht  auf