Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Geseh= und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 69. 
München, den 25. Oktober 1910. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 
Königliche Verordnung vom 18. Oktober 1910 über die Vorbedingungen für den höheren Justiz- und Ver- 
waltungsdienst. 
Nr. 41489. 
Königliche Verordnung über die Vorbedingungen für den höheren Justiz= und Verwaltungsdienst. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Tuitpol!, 
von Gottes Gnaden Böniglicher Prinz von Fayern, 
Begent. 
Wir finden Uns bewogen, die Verordnung vom 4. Juli 1899, die Prüfungen für 
den höheren Justiz= und Verwaltungsdienst und die Vorbereitung für diese Prüfungen 
betreffend (GVBl. S. 367), zu ändern, wie folgt: 
1. 
§ 1 erhält folgende Fassung: 
Die Fähigkeit zum Richteramt und zu einem höheren Amte der inneren Verwaltung 
oder des Finanzdienstes erlangt, wer die Staatsprüfung für den höheren Justiz= und Ver- 
waltungsdienst mit Erfolg abgelegt hat. 
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