Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Geseh= und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 71. 
München, den 4. November 1910. 
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Mi## Ich vor zehn Jahren Kunde von Vorbereitungen für die Feier 
Meines 30. Geburtsfestes erhielt, habe Ich ausgesprochen, daß es 
Meinem Gefühle widerstreitet, diesen Tag mit außergewöhnlichem Gepränge 
zu begehen. Dem gleichen Empfinden möchte Ich heute Ausdruck geben, 
nachdem Ich erfahren habe, daß ein Landesausschuß zusammengetreten ist 
und Einleitungen zur festlichen Gegehung Meines 90. Geburtstages ge- 
troffen hat. So sehr Mlich das Bewußtsein, daß nach einem Dezennium 
die Gesamtbevölkerung Mlir neunerliche Geweise unverminderter Liebe und 
Anhänglichkeit entgegenbringen will, mit Freude und aufrichtiger Genng- 
tuung erfüllt, ist es doch Mein dringender Wunsch, daß die in Aussicht 
genommene Landesfeier sich in schlichter Weise ohne prunkvolle Feste voll- 
ziehe, daß insbesondere von der Darbringung von Geschenken und Huldigungs- 
gaben abgesehen werde und daß eine gesonderte Frier Meines 25 jährigen 
Regentschafts-Jubiläums nicht stattfinde. 
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