Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr. 74. 1035 
b. durch die Untersuchung der physischen Beschaffenheit der Gründe nach ihrer 
Bodengüte und Lage und zwar in letzterer Beziehung mit besonderer Berück- 
sichtigung der klimatischen Verhältnisse; 
C. durch eine hierauf sich gründende Schätzung von eigens aufgrstellten beeideten 
Taxatoren. 
§ 24. 
1 Die ad a des vorhergehenden Paragraphen bemerkte Angabe der Eigentümer, Admini- 
stratoren, Kuratoren oder Pächter der zu Musterplätzen ausgewählten Grundstücke muß den 
Ertrag des ganzen Grundstücks in mittleren Jahren umfassen. 
II Die Vernehmlassung darf bei Vermeidung des Realzwanges nicht verweigert werden. 
III Die ad c jenes Paragraphen bemerkte Schätzung muß den Ertrag nicht nach dem ganzen 
Grundstücke, sondern nach dem Tagwerk (0,40 Hektar) aussprechen. 
8 26. 
1 Grundstücke, bei denen diese Ertragsausmittelung stattgefunden, sollen nur dann als 
gültige Muster betrachtet werden, wenn die Gesamtertragsangaben der Eigentümer und der 
absoluten Mehrheit der Taxatoren nicht um einen Viertel Metzen (9/1649 Liter) Korn bei 
dem Ertrag eines Tagwerkes (0,340 Hektar) und ihre einzelnen Angaben über Aussaat und 
Ernte nicht auffallend von einander abweichen. 
Diese Mustergründe werden alsdann in allen Gemeinden des Bonitierungsbezirkes von 
der Distriktspolizeibehörde mit dem Beisatz öffentlich bekannt gemacht, daß ihre Beschreibung 
sechs Wochen lang zu jedermanns Einsicht und allenfallsiger Erinnerung in dem Geschäfts- 
lokale derselben offen liege und nach Verlauf dieser Zeit keine Einwendung mehr dagegen 
stattfinde. Die vorgebrachten Erinnerungen sollen von der Bonitierungskommission noch 
einmal genau geprüft und definitiv erledigt werden. 
I Die als Muster gültigen Gründe werden und bleiben bis nach Verlauf der gesetzlichen 
Reklamationsfrist ordentlich verpfählt. Die betreffenden Gemeinden bleiben insolange für 
den unversehrten Stand der Verpfählung verantwortlich. 
8 26. 
1 Die Bonitätsklassen laufen nach der Größe des mittleren Körnerertrags auf das 
bayerische Tagwerk zu 40 000 Quadratschuhen (3407,7 Quadratmeter). 
. Bei Ackern gibt ein mitteljähriger Ertrag von einem Achtelschäffel (27)/,/#0 Liter) Korn 
oder gleichen Wertes an anderen Getreidesorten nach Abzug der Aussaat je eine Klass-, 
jedes weitere Achtelschäffel solchen Ertrags — eine Klasse mehr.
	        
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