Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Lehranstalten im Ausland.“ 
Antwerpen: Oberrealschule der Allgemeinen Deutschen Schule unter Leitung des Direktors Dr. Bern- 
heard Gaster,# 
Brüssel: Realgymnasium des deutschen Schulvereins unter Leitung des Direktors Dr. Karl Friedrich 
Wilhelm Lohmeyer,# 
Buenos Aires: fGermaniaschule der evangelischen Gemeinde unter Leitung des Direktors Dr. Willy Ruge. 
Bukarest: f#Deutsche Realschule der evangelischen Kirchengemeinde unter der Leitung des Direktors 
Dr. Magnus Blümel, 
Constantinopel: Realschule der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Direktors 
Dr. Otto Söhring, 
Davos-Platz: Schulsanatorium Fridericianum unter Leitung des Geheimen Hofrats Mühlhäußer, 
Genua: Schule der deutschen Schulgemeinde unter Leitung des Direktors Georg von Hassel, 
Madrid: Deutsche Schule unter Leilung des Direktors Dr. Fromme,) 
Mailand: Internationale Schule protestantischer Familien unter Leitung des Direktors Wilhelm 
Braun, 
Tsingtau: Gouvernemenssschule. 
Berlin, den 25. Oktober 1910. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Sydow. 
N) Die Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines 
Reichskommissars abgehaltenen Prüfung ausstellen, sofern für diese die Prüfungsordnung von Ausfsichts wegen 
genehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Teilen 
derselben sind unstatthaft. 
1) Die Prüfung findet nach mindesteus einjährigem Besuche der Untersekunda statt. 
2) Die Berechtigung gilt vom Prüfungstermin im IJuni 1909 einschließlich ab.
	        
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