Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Nr. 416 a 46. 
Bekanntmachung vom 1. Dezember 1910, das Viehseuchenübereinkommen zwischen dem 
Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn betreffend. 
(Abdruck aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich 1910 Seite 656/57). 
Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im österreichischen 
Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in den Anlagen I 
und II zum Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn 
vom 25. Januar 1905 (RGl. 1906 S. 287) aufgeführten Sperrgebiete, wie foldgt, 
berichtigt: 
Anlage J. 
1. X. Erstes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Neudek“. 
2. XIV. Fünftes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Humpoletz". 
3. XXII. Erstes Sperrgebiet in Galizien. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Oswiecim“. 
Anlage II. 
a) Osterreich. 
4. VII. Drittes Sperrgebiet in Oberösterreich. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Eferding“. 
5. XXIII. Drittes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Neudek“. 
6. XXIX. Neuntes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Humpoletz“. 
7. XXXVI. Erstes Sperrgebiet in Galizien. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Oswiecim“. 
Berlin, den 14. November 1910. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonquieères.
	        
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