Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Nr. 3632/65. 
Urkunde über eine Zustiftung zu der Prinzregent Luitpold-Wohltätigkeits-Stiftung in Füssen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Kuitpoly. 
von Gottes Gnaden Kiniglicher Minz von Hayern, 
Regent. 
Wir finden Uns bewogen, zur Erinnerung daran, daß es Uns auch in Unserem 
90. Lebensjahre beschieden war, die uns seit Jahrzehnten so lieb gewordenen Jagdbezirke 
des Bayerischen Hochlandes zu besuchen, die mit Urkunde vom 29. Oktober 1904 zu 
Gunsten der Gemeinden Schwangau, Buching und Trauchgau errichtete „Prinzregent 
Luitpold-Wohltätigkeits-Stiftung“ in Füssen durch eine Zustiftung von 5000 . auf 
15000 4 zu erhöhen. 
Gleichzeitig erlassen Wir für die genannte Stiftung an Stelle der in der vorerwähnten 
Urkunde enthaltenen Bestimmungen nachstehende Anordnungen: 
1. 
Die Stiftung führt den Namen „Prinzregent Luitpold-Wohltätigkeits-Stiftung“ und 
hat ihren Sitz in Füssen. 
§ 2. 
Die Verwaltung des Stiftungsvermögens steht dem K. Bezirksamte Füssen unter 
Aussicht der K. Regierung, Kammer des Innern, von Schwaben und Neuburg zu. 
83. 
Die Verleihung des Stiftungsgenusses obliegt einer Kommission, welche aus dem 
K. Bezirksamtmann von Füssen oder dessen Stellvertreter als Vorsitzenden, dann dem 
K. Forstmeister von Hohenschwangau oder im Falle seiner Verhinderung dem K. Forst- 
amtsassessor von Trauchgau sowie aus einem der vom K. Bezirksamt in entsprechender 
Reihenfolge zu bestimmenden Bürgermeister oder Bürgermeister-Stellvertreter der obengenannten 
drei Gemeinden zu bestehen hat. 
Zur gültigen Beschlußfassung ist die Anwesenheit sämtlicher Mitglieder der Kommission 
erforderlich.
	        
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