Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Nr. 3632 /6. 
Urkunde über eine Zustiftung zu der Prinzregent Luitpold-Wohltätigkeits-Stiftung in Fall. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Koniglicher Prinz pon Gayern, 
Regent. 
Wir finden Uns bewogen, zur Erinnerung daran, daß es Uns auch in Unserem 
90. Lebensjahre beschieden war, die Uns seit Jahrzehnten so lieb gewordenen Jagbbezirke 
des Bayerischen Hochlandes zu besuchen, die mit Urkunde vom 20. August 1905 zu Gunsten 
der Forstamtsbezirke Fall, Krünn und Garmisch errichtete „Prinzregent Luitpold- 
Wohltätigkeits-Stiftung“ in Fall durch eine Zustiftung von 5000 — auf 20000 M 
zu erhöhen. 
Gleichzeitig erlassen Wir für die genannte Stiftung an Stelle der in der vor- 
erwähnten Urkunde enthaltenen Bestimmungen nachstehende Anordnungen: 
§ 1. 
Die Stiftung führt den Namen „Prinzregent Luitpold-Wohltätigkeits-Stiftung“ und 
hat ihren Sitz in Fall. 
§ 2. 
Die Verwaltung des Stiftungsvermögens steht dem K. Forstamte Fall zu. 
§ 3. 
Die Verleihung des Stiftungsgenusses obliegt für jeden einzelnen Forstamtsbezirk dem 
Forstamtsvorstand oder dessen Stellvertreter. 
Vor Verleihung des Stiftungsgenusses sind die beteiligten Gemeindeverwaltungen gut- 
achtlich einzuvernehmen. 
8 4. 
Die Erträgnisse des Stiftungsvermögens sind in folgender Weise zu verwenden: 
I. Alljährlich am 12. März — Unserem Geburtstage — sollen an Kinder, deren 
Eltern bei den Allerhöchsten Jagden eder als staatliche Waldarbeiter in den genannten
	        
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