Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Nr. 3632/5. 
Urkunde über eine weitere Zustiftung zu der Prinzregent Luitpold-Stiftung für arme Kinder in 
Marktheidenfeld. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Tlitpol!, 
von Gottes Gnaden Küniglicher Prim von Hauern, 
Regent. 
Wir finden Uns bewogen, zur Erinnerung daran, daß es Uns auch in Unserem 
90. Lebensjahre beschieden war, die Uns seit Jahrzehnten so lieb gewordenen Jagdbezirke 
zu besuchen, die mit Urkunde vom 21. Dezember 1901 zu Gunsten der Gemeinden Bisch- 
brunn, Schollbrunn, Oberaltenbuch und Unteraltenbuch, Bezirksamts Markt- 
heidenfeld, sowie der Gemeinde Weibersbrunn, Bezirksamts Aschaffenburg, erichtete 
und mit Zustiftungsurkunden vom 1. Dezember 1903, 5. Dezember 1904 und 1. Dezember 1908 
erweiterte „Prinzregent Luitpold-Stiftung für arme Kinder“ in Marktheidenfeld durch 
eine weitere Zustiftung von 15000 —& auf den Betrag von 50 O000 zu erhäöhen. 
Gleichzeitig erlassen Wir für die genannte Stiftung an Stelle der in den vorerwähnten 
vier Urkunden enthaltenen Bestimmungen nachstehende Anordnungen: 
§ 1. 
Die Stiftung führt den Namen „Prinzregent Luitpold-Stiftung für arme Kinder"“ 
und hat ihren Sitz in Marktheiderfeld. 
8 2. 
Die Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie die Verleihung des Stiftungsgenusses 
steht dem K. Bezirksamte Marktheidenfeld zu. 
Die Verwaltung hat unter Aufsicht der K. Regierung, Kammern des Innern, von 
Unterfranken und Aschaffenburg zu geschehen. 
Vor der Verleihung des Stiftungsgenusses hat das K. Bezirksamt Marktheidenfeld 
die Armenpflegschaftsräte der genannten Gemeinden und die beteiligten K. Forstämter gut- 
achtlich einzuvernehmen.
	        
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