Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

1142 
J. 
Einnahmen und Ausgaben der allgemeinen Kirchenkasse für die Jahre 1911 mit 1913. 
Dem von der Steuersynode aufgestellten Voranschlage der Einnahmen und Ausgaben 
der allgemeinen Kirchenkasse der protestantischen Kirche des Königreichs r. d. Rh. für die 
Jahre 1911 mit 1913 erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere 
Genehmigung. 
II. 
Beschlüsse zu den einzelnen Positionen des Voranschlags. 
1. Wir genehmigen die Erhebung einer 5% igen Kirchensteuer aus den in den 
Jahren 1911 mit 1913 jeweils zur Erhebung kommenden direkten Staatssteuern von allen 
im Gebiet des Königreichs r. d. Rh. mit einer direkten Staatssteuer veranlagten Angehörigen 
des protestantischen Bekenntnisses. 
2. Gerne genehmigen Wir die von der Steuersynode bewilligten Zuwendungen an 
zahlreiche mit Kirchenumlagen überbürdete Kirchengemeinden und kirchliche Konkurrenzverbände 
und die Willigungen für Herstellung kirchlicher Bauten an Orten, an denen ein kirchlicher 
Notstand besteht. 
3. Die Steuersynode hat die Mittel bereit gestellt für Umwandlung der Hilfsgeistlichen- 
stellen in Röthenbach bei Lauf, Mindelheim und Starnberg in Pfarrstellen, ferner für 
Errichtung einer neuen Pfarrstelle in Hof und von 22 neuen Hilfsgeistlichenstellen in 
allen Teilen der Landeskirche. 
Auf Grund dieser Beschlüsse können bisher schwer empfundene Notstände auf dem 
Gebiete der Seelsorge in der protestantischen Kirche des Königreichs r. d. Rh. in weitem 
Umfange behoben werden. Wir erteilen ihnen daher mit Befriedigung Un sere Genehmigung. 
4. In eingehenden Verhandlungen hat die Steuersynode anerkannt, daß ein großer 
Teil der Geistlichen unzureichend besoldet ist und daß alsbaldige und durchgreifende Abhilfe 
unerläßlich ist. Bei der Schwierigkeit, das tatsächliche Einkommen der bepfründeten Geist- 
lichen hinreichend genau festzustellen, hat sie aber vorerst keinen Weg für eine dem Gesetze 
entsprechende systematische Aufbesserung der unzureichend besoldeten Geistlichen finden können. 
Um nun vorläufig wenigstens den dringendsten Notständen entgegentreten zu können, hat 
die Steuersynode Mittel bereit gestellt, für Zuschüsse an Geistliche, die sich aus irgend einem 
Grunde sei es im Zusammenhang mit auswärts zu unterhaltenden Kindern oder infolge 
anderer Verhältnisse — in einer Lage befinden, in welcher es ihnen schwer fällt oder 
unmöglich wird, Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht zu halten. 
 
	        
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