1142
J.
Einnahmen und Ausgaben der allgemeinen Kirchenkasse für die Jahre 1911 mit 1913.
Dem von der Steuersynode aufgestellten Voranschlage der Einnahmen und Ausgaben
der allgemeinen Kirchenkasse der protestantischen Kirche des Königreichs r. d. Rh. für die
Jahre 1911 mit 1913 erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere
Genehmigung.
II.
Beschlüsse zu den einzelnen Positionen des Voranschlags.
1. Wir genehmigen die Erhebung einer 5% igen Kirchensteuer aus den in den
Jahren 1911 mit 1913 jeweils zur Erhebung kommenden direkten Staatssteuern von allen
im Gebiet des Königreichs r. d. Rh. mit einer direkten Staatssteuer veranlagten Angehörigen
des protestantischen Bekenntnisses.
2. Gerne genehmigen Wir die von der Steuersynode bewilligten Zuwendungen an
zahlreiche mit Kirchenumlagen überbürdete Kirchengemeinden und kirchliche Konkurrenzverbände
und die Willigungen für Herstellung kirchlicher Bauten an Orten, an denen ein kirchlicher
Notstand besteht.
3. Die Steuersynode hat die Mittel bereit gestellt für Umwandlung der Hilfsgeistlichen-
stellen in Röthenbach bei Lauf, Mindelheim und Starnberg in Pfarrstellen, ferner für
Errichtung einer neuen Pfarrstelle in Hof und von 22 neuen Hilfsgeistlichenstellen in
allen Teilen der Landeskirche.
Auf Grund dieser Beschlüsse können bisher schwer empfundene Notstände auf dem
Gebiete der Seelsorge in der protestantischen Kirche des Königreichs r. d. Rh. in weitem
Umfange behoben werden. Wir erteilen ihnen daher mit Befriedigung Un sere Genehmigung.
4. In eingehenden Verhandlungen hat die Steuersynode anerkannt, daß ein großer
Teil der Geistlichen unzureichend besoldet ist und daß alsbaldige und durchgreifende Abhilfe
unerläßlich ist. Bei der Schwierigkeit, das tatsächliche Einkommen der bepfründeten Geist-
lichen hinreichend genau festzustellen, hat sie aber vorerst keinen Weg für eine dem Gesetze
entsprechende systematische Aufbesserung der unzureichend besoldeten Geistlichen finden können.
Um nun vorläufig wenigstens den dringendsten Notständen entgegentreten zu können, hat
die Steuersynode Mittel bereit gestellt, für Zuschüsse an Geistliche, die sich aus irgend einem
Grunde sei es im Zusammenhang mit auswärts zu unterhaltenden Kindern oder infolge
anderer Verhältnisse — in einer Lage befinden, in welcher es ihnen schwer fällt oder
unmöglich wird, Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht zu halten.