Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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der der Kirchenkasse mitgeteilten Zusammenstellung haben die Regierungsfinanzkammern bis 
1. Juli jeden Jahres unter Umschlag an das Staatsministerium der Finanzen einzusenden. 
München, den 14. Dezember 1910. 
Dr. v. Wehner. Dr. v. Pfaff. 
  
  
Nr. 7/Bn. 
Bekanntmachung, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen 
Bayerns betreffend. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Auf die am 18. Dezember 1910 zur Eröffnung kommende Reststrecke Ensdorf— 
Schmidmühlen der Bahnlinie Amberg— Schmidmühlen finden die in der Eisenbahn-Bau= und 
Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekanntmachung vom 
13. April 1905 — GVl. 1905 S. 251 —) enthaltenen Bestimmungen für Neben- 
bahnen Anwendung. 
München, den 10. Dezember 1910. 
v. Frauendorfer. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur zum Königlich Preußischen Kronenorden 
Annahme fremder Dekorationen. 2. Klasse, 
- dem K. Kämmerer, Staatsrat i. a. o. D., 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. a. o. Gesandten und bevollmächtigten Minister 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= am K. Preußischen Hofe und Bevollmächtigten 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, zum Bundesrate Hugo Grafen von und 
haben Sich unterm 3. Dezember 1910 zu Lerchenfeld auf Köfering und 
allergnädigst bewogen gefunden, Schönberg für das ihm von Seiner König- 
dem erblichen Reichsrat der Krone Bayern lichen Hoheit dem Großherzog von Baden 
Ougo Nitter und Edlen von Maffei, Fidei= verliehene Großkreuz des Großherzoglich Ba- 
kommiß-, Guts= und Fabrikbesitzer, für den dischen Ordens Bertold des Ersten 
ihm von Seiner Majestät dem Deutschen die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
Kaiser, Könige von Preußen, verliehenen Stern zu erteilen. 
 
	        
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