Gesetzund Verarduungschlat
für das
Königreich Bayern.
Nr. 11
München, den 25. Februar 1910.
Inhalt:
Königliche Verordnung vom 22. Februar 1910, die Satzungen des Verdienstordens vom heiligen Michael be-
treffend. — Oberpolizeiliche Vorschrift vom 22. Februar 1910, die Sicherheit und Bequemlichkeit auf öffent-
lichen Wegen, Straßen und Plätzen betreffend. — Bekanntmachung vom 21. Februar 1910, Ausgabe
von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches.
Königliche Verordnung, die Satzungen des Verdienstordens vom heiligen Michael betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Luitpold,
von Gottes Gnaden Königlicher Pim U##n Gayern,
Regeut.
Wir haben Uns bewogen gefunden, in Erweiterung der Satzungen des Verdienst-
ordens vom heiligen Michael vom 16. Dezember 1887/20. April 1894 zu bestimmen,
was folgt:
J.
Zwischen der zweiten und dritten Klasse des Verdienstordens vom heiligen Michael
wird eine weitere Klasse unter der Benennung
Ehrenkreuz des Verdienstordens vom heiligen Michael
eingefügt.
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