Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1881. (72)

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(Nr.  8817.)  Verordnung  über  Abänderung  und  Berichtigung  der  Verordnung,  betreffend
die  Bildung  der  Amtsgerichtsbezirke,  vom  5.  Juli  1879  (Gesetz=  Samml.
S.  393).  Vom  9.  November  1881.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  r

verordnen  auf  Grund  des  §.  21  des  Ausführungsgesetzes  zum  Deutschen  Gerichtsverfassungsgesetze
  vom  24.  April  1878  (Gesetz=  Samml.  S.  230),  was  folgt:

.  1.

Unter  Abänderung  der  Verordnung,  betreffend  die  Bildung  der  Amtsgerichtsbezirke,

  vom  5.  Juli  1879  (Gesetz=  Samml.  S.  393)  werden  zugelegt:

1)  der  Gutsbezirk  Gallingen  im  Kreise  Pr.  Cylau,  früher  zum  Amtsbezirke
  Wildenhof,  jetzt  zum  Amtsbezirke  Rositten  gehörig,  dem  Amtsgerichte
  zu  Creuzburg;

2)  die  Gemeindebezirke  Elendskrug,  Wieditten  und  Marschehnen  im  Kreise
Fischhausen  dem  Amtsgerichte  zu  Königsberg  i.  Pr.;

3)  der  Gemeindebezirk  Kleutzkau  im  Kreise  Neidenburg,  früher  zum  Amtsbezirke
  Klein-Koslau,  jetzt  zum  Amtsbezirke  Borchersdorf  gehörig,  dem
Amtsgerichte  zu  Soldau;

4)  der  Amtsbezirk  Rodehlen  im  Kreise  Rastenburg  dem  Amtsgerichte  zu
Barten;

5)  der  Gemeindebezirk  Poliren  aus  dem  Amtsbezirke  Trankwitz  im  Kreise
Stuhm  dem  Amtsgerichte  zu  Christburg;

6)  der  Forstgutsbezirk  Zanderbrück  aus  dem  Amtsbezirke  Zanderbrück  im
Kreise  Schlochau  dem  Amtsgerichte  zu  Hammerstein;

7)  die  Beläufe  Fahlbruch,  Kaltfließ,  Pflastermühl  und  Fuchsbruch  aus
dem  Amtsbezirke  Zanderbrück  im  Kreise  Schlochau  dem  Amtzgerichte
zu  Schlochau,

8)  der  Gemeindebezirk  Dietrichsdorf  aus  dem  Amtsbezirke  Dietrichsdorf  im
Kreise  Kulm  dem  Amtsgerichte  zu  Kulmsee;

9)  die  Gemeindebezirke  Gollmitz,  Schrakau  und  Babben  aus  dem  Amtsbezirke
  Drehna  im  Kreise  Luckau  dem  Amtsgerichte  zu  Finsterwalde;

10)  die  Oberförsterei  Lichtefleck  und  die  zum  Gutsbezirke  Lichtefleck  gehörige
Kolonie  Landwehr,  letztere  aus  dem  Amtsbezirke  Brügge-Schöneberg,
beide  im  Kreise  Soldin,  dem  Amtsgerichte  zu  Soldin;

11)  der  Gutsbezirk  und  der  Gemeindebezirk  Weicherau  im  Kreise  Neumarkt,
früher  zum  Amtsbezirke  Kostenblut,  jetzt  zum  Amtsbezirke  Jerschendorf
gehörig,  dem  Amtsgerichte  zu  Neumarkt;

.r.  8817.)

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