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(Nr. 8817.) Verordnung über Abänderung und Berichtigung der Verordnung, betreffend
die Bildung der Amtsgerichtsbezirke, vom 5. Juli 1879 (Gesetz= Samml.
S. 393). Vom 9. November 1881.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen r
verordnen auf Grund des §. 21 des Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetze
vom 24. April 1878 (Gesetz= Samml. S. 230), was folgt:
. 1.
Unter Abänderung der Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke,
vom 5. Juli 1879 (Gesetz= Samml. S. 393) werden zugelegt:
1) der Gutsbezirk Gallingen im Kreise Pr. Cylau, früher zum Amtsbezirke
Wildenhof, jetzt zum Amtsbezirke Rositten gehörig, dem Amtsgerichte
zu Creuzburg;
2) die Gemeindebezirke Elendskrug, Wieditten und Marschehnen im Kreise
Fischhausen dem Amtsgerichte zu Königsberg i. Pr.;
3) der Gemeindebezirk Kleutzkau im Kreise Neidenburg, früher zum Amtsbezirke
Klein-Koslau, jetzt zum Amtsbezirke Borchersdorf gehörig, dem
Amtsgerichte zu Soldau;
4) der Amtsbezirk Rodehlen im Kreise Rastenburg dem Amtsgerichte zu
Barten;
5) der Gemeindebezirk Poliren aus dem Amtsbezirke Trankwitz im Kreise
Stuhm dem Amtsgerichte zu Christburg;
6) der Forstgutsbezirk Zanderbrück aus dem Amtsbezirke Zanderbrück im
Kreise Schlochau dem Amtsgerichte zu Hammerstein;
7) die Beläufe Fahlbruch, Kaltfließ, Pflastermühl und Fuchsbruch aus
dem Amtsbezirke Zanderbrück im Kreise Schlochau dem Amtzgerichte
zu Schlochau,
8) der Gemeindebezirk Dietrichsdorf aus dem Amtsbezirke Dietrichsdorf im
Kreise Kulm dem Amtsgerichte zu Kulmsee;
9) die Gemeindebezirke Gollmitz, Schrakau und Babben aus dem Amtsbezirke
Drehna im Kreise Luckau dem Amtsgerichte zu Finsterwalde;
10) die Oberförsterei Lichtefleck und die zum Gutsbezirke Lichtefleck gehörige
Kolonie Landwehr, letztere aus dem Amtsbezirke Brügge-Schöneberg,
beide im Kreise Soldin, dem Amtsgerichte zu Soldin;
11) der Gutsbezirk und der Gemeindebezirk Weicherau im Kreise Neumarkt,
früher zum Amtsbezirke Kostenblut, jetzt zum Amtsbezirke Jerschendorf
gehörig, dem Amtsgerichte zu Neumarkt;
.r. 8817.)
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