Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

  
esez und Vereduungschlal 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
Nr. 20. 
München, den 13. April 1910. 
Inhaltt: 
Königliche Verordnung vom 13. April 1910 über die Dienstleistung der Bewerber um Anstellung im höheren 
Dienste der inneren Staatsverwaltung. — Bekanntmachung vom 1. April 1910, Gesuch der Gemeinde 
Elseln Bezirksamts Sulzbach, um Zuteilung zum Bezirksamt, Amtsgericht und Rentamt Hersbruck be- 
treffend. 
— 
  
Königliche Verordnung über die Dienstleistung der Bewerber um aAnstellung im höheren Dienste 
der inneren Staatsverwaltung. 
Im Mamen Seiner Majestät des Königs. 
Cuitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hayern, 
Begent. 
Wir finden Uns bewogen, zu verordnen, was folgt: 
81. 
Die geprüften Rechtspraktikanten, die sich um Anstellung im höheren Dienste der 
inneren Staatsverwaltung bewerben, haben sich spätestens drei Monate nach Bekanntgabe 
des Ergebnisses der zweiten Prüfung für den höheren Justiz= und Verwaltungsdienst bei 
dem Staatsministerium des Innern anzumelden. 
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