Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

174 
Dem 8 2 wird beigefügt: 
1. bei Absatz 1: 
„ch daß er das 23. Lebensjahr vollendet hat."“; 
2. bei Absatz 4: 
„zu c) durch Vorlage eines Geburtsscheins“. 
München, den 2. April 1910. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
J. V. 
v. Frauendorfer. v. Srettreich. Staatsrat v. Lößl. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat v. Englert. 
Nr. 3071/3. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Mit Ministerialentschließung vom Heutigen ist genehmigt worden, daß die Stadt- 
gemeinde Nürnberg 4% ige Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 
6 Millionen Mark und zwar Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100 
in den Verkehr bringe. Zugleich ist die Ausgabe von Interimsscheinen für diese Schuld- 
verschreibungen genehmigt worden. 
München, den 13. April 1910. 
J. A. 
Staatsrat v. Krazeisen. 
gesetzung der pihiplinargerichte für nichtrichterliche Beamte. 
Im Uamen Beiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, unterm 5. April 1910 mit 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.