Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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3.nZiffer (12) der „Besonderen Bestimmungen“ erhält folgenden Zusatz: 
„Bei den unter Nr. 24 genannten Zöglingen der Luftschifferschule tritt an Stelle 
des Urlaubspasses ein besonderer, vom Leiter der Schule ausgestellter Ausweis." 
Diese Anderung tritt sofort in Kraft. 
München, den 31. Mai 1910. 
v. Frauendorser. 
Frhr. v. Horn. 
  
Nr. 3071/5. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Jnnern. 
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde 
Bayreuth 4% ige Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 2 100000 ##. 
und zwar Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500 und 200 in den Verkehr bringe. 
München, den 6. Juni 1910. 
J. A. 
Bosdienst Nachrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit— 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 23. Mai 1910 den Leutnant im 
K. 1. Chevaulegers-Regiment „Kaiser Niko- 
laus von Rußland“" August Freiherrn Teuffel 
von Birkensee zum K. Kammerjunker, ferner 
den K. Bezirksamtsassessor und Ritterguts- 
besitzer Ernst Freiherrn von Castell und 
unterm 30. Mai 1910 den K. Oberamts- 
richter in Berchtesgaden Eckart Freiherrn von 
und zu Aufseß zu K. Kämmerern, 
sämtliche auf ihr alleruntertänigstes Ansuchen, 
zu ernennen. 
Ministerialrat Henle. 
Ordens- und Titel-Verleihungen. 
  
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 13. Mai 1910 dem K. Preußischen 
Vize-Oberzeremonienmeister Bodo von dem 
Kuesebeck, Vorsitzenden des Zentralkomitees 
der Deutschen Vereine vom Roten Krenuz, 
den Verdienstorden vom hl. Michael I. Klasse 
und 
unterm 26. Mai 1910 mit Wirkung 
vom 1. Juni 1910 ab dem Heossekretär 
Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen 
Rupprecht von Bayern, Max Berber, den 
Titel und Rang eines K. Rates 
zu verleihen.
	        
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