Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

  
esetz und Verorhunngs-guatt 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 30. 
München, den 22. Juni 1910. 
Inhalt: 
Gesetz vom 13. Juni 1910 über das Verwaltungsstreitverfahren. — Königliche Verordnung vom 12. Juni 1910, 
die Verleihung des Doktortitels durch die K. Tierärztliche Hochschule in München betreffend. — Königlich 
Alerhöchste Entschließung vom 21. Juni 1910, die Verlängerung des Landtags betreffend. Be- 
kanntmachung vom 16. Juni 1910, betreffend Ergänzung und Anderung der Anlage C zur Eisenbahn- 
Verkehrsordnung. — Bekauntmachung vom 16. Juni 1910, den Vollzug des Gesetzes über die Post- 
portofreiheit vom 22. Dezember 1907, ferner der K. Allerhöchsten Verordnung über die Postportofreiheit und 
die Vergünstigungen im Telegramm= und Telephonverkehr vom gleichen Tage betreffend. Bekannt- 
machung vom 18. Juni 1910, die Formen des Verfahrens und den Geschäftsgang bei dem Landesversiche- 
rungsamt betreffend. 
  
  
  
  
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Gesetz über das Verwaltungsstreitverfahren. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Trityol)!, 
von Gottes Gnaden Büniglicher Prinz von Hayern, 
Revent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrats mit Beirat und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt: 
Artikel 1. 
Für Streitigkeiten, die durch Reichsgesetz dem Verwaltungsstreitverfahren überwiesen 
sind, kann durch Verordnung 
1. die Zuständigkeit der unteren Instanzen geregelt und 
2. bestimmt werden, ob sich das Verfahren nach Artikel 16—44 oder nach Artikel 45 
des Gesetzes über den Verwaltungsgerichtshof vom 8. August 1878 bemißt. 
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