Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr. 31. 297 
Nr. 3166/. 
Bekanntmachung, Vereinigung der Gemeinden Meringerau, Oberhausen und Pfersee mit 
der Stadtgemeinde Augsburg betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Im MNamen cGeiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben allergnädigst geruht: 
1. mit Wirkung vom 1. Juli 1910 die Abtrennung der Gemeinde Meringerau von 
dem K. Bezirksamt, Amtsgericht und Rentamte Friedberg und deren Zuteilung zum 
Distriktsverwaltungsbezirke der Stadt Augsburg und zu den Bezirken des K. Amtsgerichts 
und des K. Stadtrentamts Augsburg, 
2. mit Wirkung vom 1. Januar 1911 unter Bezugnahme auf die Zusicherungen der 
Stadt Augsburg gegenüber der Distriktsgemeinde Augsburg die Abtrennung der 
Gemeinden Oberhausen und Pfersee von dem K. Bezirksamt und K. Landrentamt 
Augsburg und deren Zuteilung zum Distriktsverwaltungsbezirke der Stadt Augsburg 
und zu dem Bezirke des K. Stadtrentamts Augsburg 
zu verfügen. 
Im Anschlusse hieran wird gemäß Art. 4 Abs. I der rechtsrheinischen Gemeinde- 
ordnung im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz, des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten und der Finanzen von den gleichen Zeitpunkten ab die 
Vereinigung der Gemeinden Meringerau, Oberhausen und Pfersee mit der Stadt- 
gemeinde Augsburg genehmigt. 
München, den 21. Juni 1910. 
J. A. 
Ministerialrat Beule. 
Nr. 202006. W. H « 
Bekanntmachung, den Vollzug des Wechselstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 betreffend. 
ff. Staatsministerium der Finanzen. 
Laut Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 4. Juni 1910 — Zentralblatt für 
das Deutsche Reich 1910 S. 234 — hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 11. Mai 1910 
nachstehenden Beschluß gefaßt: 
1. Versicherungs-Aktiengesellschaften, bei denen zur Sicherstellung für den nicht ein- 
gezahlten Teil des Aktienkapitals Wechsel hinterlegt sind, kann auf Antrag durch
	        
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