Nr. 31. 297
Nr. 3166/.
Bekanntmachung, Vereinigung der Gemeinden Meringerau, Oberhausen und Pfersee mit
der Stadtgemeinde Augsburg betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern.
Im MNamen cGeiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben allergnädigst geruht:
1. mit Wirkung vom 1. Juli 1910 die Abtrennung der Gemeinde Meringerau von
dem K. Bezirksamt, Amtsgericht und Rentamte Friedberg und deren Zuteilung zum
Distriktsverwaltungsbezirke der Stadt Augsburg und zu den Bezirken des K. Amtsgerichts
und des K. Stadtrentamts Augsburg,
2. mit Wirkung vom 1. Januar 1911 unter Bezugnahme auf die Zusicherungen der
Stadt Augsburg gegenüber der Distriktsgemeinde Augsburg die Abtrennung der
Gemeinden Oberhausen und Pfersee von dem K. Bezirksamt und K. Landrentamt
Augsburg und deren Zuteilung zum Distriktsverwaltungsbezirke der Stadt Augsburg
und zu dem Bezirke des K. Stadtrentamts Augsburg
zu verfügen.
Im Anschlusse hieran wird gemäß Art. 4 Abs. I der rechtsrheinischen Gemeinde-
ordnung im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz, des Innern für
Kirchen= und Schulangelegenheiten und der Finanzen von den gleichen Zeitpunkten ab die
Vereinigung der Gemeinden Meringerau, Oberhausen und Pfersee mit der Stadt-
gemeinde Augsburg genehmigt.
München, den 21. Juni 1910.
J. A.
Ministerialrat Beule.
Nr. 202006. W. H «
Bekanntmachung, den Vollzug des Wechselstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 betreffend.
ff. Staatsministerium der Finanzen.
Laut Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 4. Juni 1910 — Zentralblatt für
das Deutsche Reich 1910 S. 234 — hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 11. Mai 1910
nachstehenden Beschluß gefaßt:
1. Versicherungs-Aktiengesellschaften, bei denen zur Sicherstellung für den nicht ein-
gezahlten Teil des Aktienkapitals Wechsel hinterlegt sind, kann auf Antrag durch