Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Geseh-und Verurhiungsguct 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 36. 
München, den 4. August 1910. 
  
  
L 
Bekanntmachung vom 13. Juli 1910, die Fassung des Gesetzes über das Gebührenwesen betreffend. 
  
  
——!i83“.“. 
Nr. 18706. 
Bekanntmachung, die Fassung des Gesetzes über das Gebührenwesen betreffend. 
##. Staatsministerium der Finanzen. 
Auf Grund der im Art. V des Gesetzes vom 29. April 1910, Anderungen des 
Gesetzes über das Gebührenwesen betreffend, erteilten Ermächtigung wird im Einverständnisse 
mit den übrigen K. Staatsministerien und dem K. Kriegsministerium der Text des Gesetzes 
über das Gebührenwesen in der Fassung vom 28. April 1907, wie er sich infolge der 
hierzu ergangenen abändernden Bestimmungen ergibt, hiermit bekannt gemacht. 
Das Gesetz führt nunmehr die Bezeichnung „Gebührengesetz“. 
München, den 13. Juli 1910. 
Dr. v. Pfaff. 62 1
	        
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