Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 53. 671 
Festgesetzter 
Kap.8 Vortrag Betrag 
— 0 
III 124 e) der gewerblichen Fortbildungsschulen zum Besuche einer Kuntt 
gewerbeschule . 900-—- 
f) der Frauenarbeitsschule in München reisangehörige) 4500— 
8) der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei in Weihenstephan 500|— 
h) der Kreisackerbauschule in Landsbetrg 3 000— 
i) der landwirtschaftlichen Kreiswinterschulen in Erding, Lands- 
berg, Mühldorf, Pfaffenhofen, Traunstein und Wolfratshausen: 
aa) für Schüler der Winterschulen 12 000 — 
6 bb) für Schüler des Wiesenbaukurses in Landsberg und 
1 für Anschaffung und Reparatur von Geräten der 
I Wiesenbauschule 1200 — 
i k)fürBetermarkand1daten.... 1 000— 
« l)zumBefuchevonMolkeretschulen.. 1200— 
m) zur Förderung der Obstbaumzucht, speziell Gewährung von 
Stipendien zum Besuche der K. Gartenbauschule in Weihen- 
stephan, insbesondere der dortselbst stattfindenden Obstbau- 
und Baumwärterkurse, sowie zur Gewährung von Zuschüssen 
an Verwaltungsbeamte, Lehrer rc. behufs der Bestreitung ihrer H 
Auslagen anläßlich des Besuches der dortigen Obstbaukurse 1 000/— 
1 n) Stipendien an Schüler der Brennereischule Weihenstephan 500|— 
. Summe § 12 98 100— 
1 Summe Kap. III 6666 386 72 
IV Anf Industrie und Kultur. 
1 Auf Industrie. 
11— — — — — — — — — — — — — — — — — — — — 
2| Beitrag zur Handelskammer München 3 000— 
3. Kosten der Handwerkskammer für Oberbayern 35 000 
4 Zuschuß zu dem Deutschen Museem 6 000.— 
5 Zuschuß an den Verein zur Förderung des Frendewwerkhre in 
München und im bayerischen Hochlande 2 000— 
1 2 Auf Kultur. 
1/ Auf Landeskultur und landwirtschaftliche Interessen überhaupt · 
à) Förderung von Bodenkulturunternehmungen 15 000— 
b) Zuschuß zu den Kosten der Moorkulturversuchsstation im 
« Erdinger Moos 1 000— 
I) Beitrag zur Verstärkung des Donaumoosreguiierungesonda 
beim Distrikt Schrobenhausen .. . 200— 
d) Für Hebung der Alpwirtschaft 3 000 — 
2| Für den kulturtechnischen Dienst: 
Zuschuß der Kreisgemeinde an den Staat zu den versönlichen und 
5 sächlichen Ausgaben für den kulturtechnischen Dienst. 28 000|/— 
  
  
 
	        
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