Nr. 53. 683
2. Hinsichtlich der vom Landrate beschlossenen neuen Regelung der Bezüge des Lehr-
personals der Kreistaubstummenanstalt in Straubing wird auf die Entschließung des Staats-
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 8. Januar 1910
Nr. 31789 verwiesen.
3. Gerne genehmigen Wir die vom Landrate neuerlich beschlossene Bewilligung der
Mittel für die den Kreis treffende Beitragsleistung zur Verzinsung und Tilgung eines Bau-
anlehens für das projektierte neue Anstaltsgebäude der Zentralanstalt für Erziehung und
Bildung krüppelhafter Kinder in München.
4. Der Landrat hat sein Einverständnis damit erklärt, daß die aus Kreisfonds für
Gymnasial= und Reallehrer ohne volle Lehrbefähigung geschaffenen Professorenstellen künftig
mit vollqualifizierten Gymnasial= und Reallehrern besetzt werden. Wir erteilen diesem Be-
schlusse Unsere Genehmigung und beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für
Kirchen= und Schulangelegenheiten hienach bei Erledigung solcher Stellen die Besetzungs-
vorschläge zu bemessen.
5. Die Beschlüsse des Landrats über Bauvornahmen und den Ankauf von Grund-
stücken für die Kreisackerbauschule in Schönbrunn sowie über die Aufstellung einer Geflügel-
zuchtlehrerin bei der Anstalt werden genehmigt.
6. Von dem Beschlusse über die Gewährung eines Zuschusses von 1200 an den
Kreisfischereiverein zur Aufstellung eines Sachverständigen für Fischzucht haben Wir mit
Befriedigung Kenntnis genommen. Um jedoch die im Interesse der Fischzucht Niederbayerns
vordringliche Besetzung dieser Stelle zu ermöglichen, werden im nächsten Budget erhöhte Mittel
hiefür vorzusehen sein.
7. Den Beschlüssen über die Irrenpflege erteilen Wir Unsere Genehmigung, soweit
dies nicht schon in Unserer Entschließung vom 31. Dezember 1909 geschehen ist.
8. Der Landrat hat den im Voranschlage vorgesehenen Betrag von 70 000 —XK für
die gemeinsame Isarkorrektion abgesetzt, dagegen die Summe von 36 750 —MN als Zuschuß
zu Hochwasserdammbauten und für Uferschutzanlagen neueingestellt. Diese Beschlüsse werden
genehmigt, nachdem die beiden Kammern des Landtags der ÜUbernahme der gesamten Kosten
für die Korrektion der öffentlichen Flüsse auf den Staat zugestimmt haben. Bei der Befreiung
der Kreisgemeinden von den Beiträgen zu den Korrektionsbauten an den öffentlichen Flüssen
wurde jedoch davon ansgegangen, daß die hienach frei werdenden Beträge im vollen Umfange
zur Beschleunigung der übrigen Wasserbauten Verwendung finden. Es muß daher erwartet
werden, daß der Landrat bei seinem nächsten Zusammentritt in gleicher Weise wie in Ober-
bayern und in Schwaben und Neuburg erhöhte Mittel für diese Zwecke zur Jeücung stellt