Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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und insbesondere auf eine Abminderung des Konkurrenzbeitrages der an den Privatflüssen 
Beteiligten Bedacht nimmt. 
9. Hinsichtlich des Beschlusses des Landrats vom 19. November 1909 wegen Auf- 
bringung des Bedarfs für die Kreisoberrealschule Passau verweisen Wir auf Ziffer IV. Nr. 4 
Abs. 3 des Landratsabschieds vom 26. Juli 1909 ferner auf die an die Regierung, Kammer 
des Innern, von Niederbayern ergangene Entschließung des Staatsministeriums des Innern 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 8. Juni 1910 Nr. 13517. 
10. Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats 
erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die 
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Linderhof, den 28. August 1910. 
Luitpold, 
Prinz von BSayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. PHodewils. Dr. v. Wehner. Dr. v. Pfasf. v. Brettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrat Dr. v. Englert.
	        
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