Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr. 53. 713 
Abschied für den Landrat der Oberpfalz und von Regensburg über dessen Verhandlungen für das 
Jahr 1910. 
Im Mamen Seiner Moajestät des Königs. 
Zlitpold!. 
von GotteS Gnaden Königlicher Prinz von Gayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate der Oberpfalz und von Regensburg in 
seinen Sitzungen vom 8. bis 20. November 1909 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1908. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1908 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
· II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1910. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1910 2619 680 M, wovon ein Steuerprozent auf 26 196 M 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1910. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung. 
1. Der Landrat hat sein Einverständnis damit erklärt, daß die aus Kreisfonds für 
Kandidaten ohne volle Lehrbefähigung geschaffenen Professorenstellen künftig mit vollqualifizierten 
Gymnasial= und Reallehrern besetzt werden. Wir erteilen diesem Beschlusse Unsere Ge-
	        
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