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2. Der Landrat hat bedauerlicher Weise wiederum die auf den Kreis treffende Beitrags-
leistung zur Verzinsung und Tilgung des Bauanlehens für das projektierte neue Anstalts-
gebäude der Zentralanstalt für Erziehung und Bildung krüppelhafter Kinder in München
abgelehnt, während in allen übrigen Kreisen die Landräte die treffenden Beiträge bewilligt
haben. Das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten hat das
Projekt nunmehr mit den Zuschüssen der übrigen Kreise und den hiefür verfügbaren Staats-
und sonstigen Mitteln zu verwirklichen. Hinsichtlich der Teilnahme an den mit dem pro-
jektierten Anstaltsneubau verbundenen wohltätigen Einrichtungen für eine vermehrte und
verbesserte Krüppelfürsorge werden die übrigen Kreise in dem ihren Zuschußbewilligungen
entsprechenden Verhältnisse vor Unterfranken zu berücksichtigen sein.
3. Der Landrat hat sein Einverständnis damit erklärt, daß die Professorenstellen, die
aus Kreisfonds für Kandidaten ohne volle Lehrbefähigung geschaffen wurden, in Zukunft
mit vollqualifizierten Gymnasial= und Reallehrern besetzt werden. Wir erteilen diesem Be-
schlusse Unsere Genehmigung und beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für
Kirchen= und Schulangelegenheiten hienach bei Erledigung derartiger Stellen die Besetzungs-
vorschläge zu bemessen.
4. Die auf die Errichtung einer neuen landwirtschaftlichen Winterschule in Aschaffen-
burg bezüglichen Beschlüsse des Landrates erhalten Unsere Genehmigung.
5. Ferner genehmigen Wir die vom Landrat beschlossene Bereitstellung von Mitteln
zum Bau und für die Einrichtung eines fränkischen Museums in Würzburg Hinsichtlich
der Gewährung eines staatlichen Zuschusses für diese Zwecke wird die Kreisregierung dem
Landrate von der Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und
Schulangelegenheiten vom 5. Mai 1910 Nr. 9431 Kenntnis geben.
6. Wegen des Antrages auf Errichtung eines weiteren Kulturbauamts im Regierungs-
bezirke Unterfranken und Aschaffenburg verweisen Wir auf die Entschließung des Staats-
ministeriums des Innern vom 8. Juli 1910.
7. Den Beschlüssen über die Irrenpflege erteilen Wir Unsere Genehmigung, soweit
dies nicht schon in Unserer Entschließung vom 31. Dezember 1909 geschehen ist.
8. Auf die Beschwerde des protestantischen Hausgeistlichen in Werneck über die Regelung
seiner Dienstverhältnisse werden die Staatsministerien des Innern beider Abteilungen Bescheid
erteilen. ·
9 Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats
erteilen Wir Unsere Genehmigung.