Nr. 53. 775
2. Der Landrat hat sein Einverständnis damit erklärt, daß die Professorenstellen, die
aus Kreisfonds für Kandidaten ohne volle Lehrbefähigung geschaffen wurden, in Zukunft mit
vollqualifizierten Gymnasial= und Reallehrern besetzt werden. Wir erteilen diesem Beschlusse
Unsere Genehmigung und beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen-
und Schulangelegenheiten hienach bei Erledigung derartiger Stellen die Besetzungsvorschläge
zu bemessen.
3. Die Beschlüsse des Landrats hinsichtlich der Bezüge der Lehrer der Kreistaub-
stummenanstalt in Augsburg werden genehmigt.
4. Gerne genehmigen Wir die vom Landrate beschlossene Bewilligung der Mittel für
die den Kreis treffende Beitragsleistung zur Verzinsung und Tilgung eines Bauanlehens für
das projektierte neue Anstaltsgebäude der Zentralanstalt für Erziehung und Bildung krüppel-
hafter Kinder in München.
5. Die Bewilligung der Mittel für die Aufstellung eines Kreisfischerei-Sachverständigen
im Hauptamte wird genehmigt.
6. Den Beschlüssen über die Irrenpflege erteilen Wir Unsere Genehmigung, soweit
dies nicht schon in Unserer Entschließung vom 31. Dezember 1909 geschehen ist.
7. Den reichlichen Willigungen des Landrats für Uferschutzbauten, Flußregulierungen,
Dammbauten und Wildbachverbauungen wie für Unterstützungen der größeren Wassergenossen-
schaften wird gerne die Genehmigung erteilt. Wegen übernahme der Gehälter und Tage-
gelder der Flußmeister sowie der Sustentationen der Flußwarte und ihrer Relikten auf den
Staat haben die beteiligten Staatsministerien das Weitere zu verfügen.
8. Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats erteilen
Wir Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
Linderhof, den 28. August 1910.
Luitpold,
Prinz von Bayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. v. Wehner. Dr. v. Pfaff. v. Kreitreich.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrat Dr. v. Englert.