Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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1. beginnend vom 1. September 1910 das Forstamt Bischofsheim v. d. Rh. 
aufgelöst und dafür die Stelle eines exponierten Forstamtsassessors in Bischofs— 
heim v. d. Rh., Forstamts Neustadt a. S., neu errichtet, 
die Assessorenstellen bei den Forstämtern Arzberg und Johanniskreuz auf— 
gelöst werden; 
2. beginnend vom 1. Oktober 1910 die Stelle eines exponierten Forstamtsassessors 
in Hassenbach vom Forstamte Kissingen abgetrennt und dem Forstamte 
Stangenroth zugeteilt werde, ferner 
daß die Füörsterstelle Schleißheim II (Torfbetriebr), Forstamts München- 
Nord, aufgelöst werde. 
München, den 31. August 1910. 
J. V. 
Staatsrat v. Kreunig. 
Nr. 19557. 
Bekanntmachung, Reorganisation der bayerischen Baugewerkschulen betreffend. 
##Staatsministerinm des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten. 
Im Namen HSeiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben allergnädigst zu verfügen geruht, daß die für die Ausbildung von Bau- 
meistern und Bautechnikern bestimmten Schulen künftig die Bezeichnung „Bauschulen“ führen. 
Demgemäß hat die bisherige K. Baugewerkschule mit Gewerbelehrerinstitut in München 
künftig die Bezeichnung „K. Bauschule mit Gewerbelehrerinstitut in München“, die K. Kreis- 
baugewerkschule in Kaiserslautern künftig die Bezeichnung „K. Kreisbauschule Kaiserslautern“, 
die der K. Kreis-Oberrealschule Würzburg angegliederte Kreisbaugewerkschule Würzburg 
künftig die Bezeichnung „K. Kreisbauschule Würzburg“ zu führen. 
München, den 31. August 1910. 
Dr. v. Wehner.
	        
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