Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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des Innern erlassenen Bestimmungen über das mittlere Personal des inneren Staats- 
baudienstes. 
II. 
8 29 der genannten Verordnung wird aufgehoben. 
Hohenschwangau, den 21. Juli 1911. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. v. Brettreich. 
Auf Allerhöchsten'Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat v. Kahr. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Känigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 15. Juli 1911 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. Kämmerer, 
Staatsrat i. a. o. D., a. o. Gesandten und 
bevollmächtigten Minister am K. Preußischen 
Hofe und Bevollmächtigten zum Bundesrate 
Hugo Grafen von und zu Lerchenfeld 
auf Köfering und Schönberg für die 
ihm von Seiner Majestät dem König von 
Italien verliehene K. Italienische silberne Denk- 
münze und 
dem Chauffeur in Diensten Seiner König- 
lichen Hoheit des Prinzen Georg von Bayern 
Joseph Schretter für die ihm von Seiner 
Majestät dem König von Sachsen verliehene 
Königlich Sächsische Friedrich August-Medaille 
in Silber, 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen.
	        
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