Nr. 54. 1023
Portepee von Silber und blauer Seide.
Säbelkoppel unter dem Rocke zu tragen, Trag= und Schwungriemen von rotem Saffian-
leder mit einer silbernen, von einem blauen Seidenstreifen durchzogenen Borte besetzt.
9. Feuerwaffe. Selbstladepistole mit Tasche.
10. Signalpfeife.
11. Gummiknüppel. Bei Dienstleistung in Zivilanzug.
12. Schließzange und Schließkette.
8 6.
Für den berittenen Oberwachtmeister gelten die Bestimmungen des § 4 mit folgenden
Anderungen:
Helm. Zum Paradeanzuge schwarzer Haarbusch.
Waffenrock mit kürzeren Schößen, unten karmesinrot vorgestoßen.
Mantel mit Reitschlitz.
Beinkleid. Schwarze Reithose mit Wildlederbesatz; im kleinen Dienste die lange
Tuchhose mit Stegen.
Fußbekleidung. Zur Reithose Reitstiefel mit Anschnallsporen; zur langen Tuchhose
Halbstiefel mit Stecksporen.
Seitengewehr. Der Säbel der berittenen Mannschaft.
Kartusche und Band von schwarzem Leder mit weißem Beschläge.
Reitzeug. Englischer Sattel; Vorderzeug von schwarzem Leder.
Unterlagdecke aus schwarzem Filze.
Zur Paradeausrüstung Überlagdecke von dunkelblauem Tuche mit 3 em breitem, weißem
Tuchstreifen und weißmetallenen Kronen.
86.
Die Polizeioffiziere sind beritten.
Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung entsprechen den Bestimmungen des § 4
mit den in § 5 angegebenen und folgenden weiteren Anderungen:
Waffenrock. Silberstickerei auf Kragen und Aufschlägen, beim Polizeimajor nach
Muster der Vorschrift für Regierungsräte, beim Polizeihauptmann nach Muster der Vorschrift
für Regierungsassessoren, beim Polizei-Oberleutnant und Leutnant nach Muster der Vorschrift
für Bezirksamtsassessoren; im kleinen Dienste wird der Waffenrock ohne Stickerei getragen.
Epauletten mit dunkelblauem Unterfutter; Epaulettenfeld aus Silber-Drahttresse mit
vergoldeter Krone, beim Polizeihauptmann je 2, beim Polizei-Oberleutnant je 1 vergoldete
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