Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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§ 1. 
Die Stiftung führt den Namen „Prinzregent Luitpold-Stiftung für Künstler“ und 
hat ihren Sitz in München. 
§ 2. 
Das Erträgnis des Stiftungsvermögens wird zu Pensionen im vorläufigen Jahres- 
betrag von 720 bis 800 Mark für frei wirkende, tüchtige, bedürftige, in Bayern lebende 
Künstler verwendet. 
Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten wird 
Uns nach Anhörung des Kollegiums der Akademie der bildenden Künste über die Verleihung 
der Pensionen Gutachten erstatten. » 
83. 
Die Verwaltung des Stiftungsvermögens steht der Akademie der bildenden Künste zu. 
84. 
Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Bestande zu erhalten. Etwaige 
Verluste sind aus den Stiftungserträgnissen zu decken. Nichtverwendete Stiftungserträgnisse 
fließen dem Grundstockvermögen zu. 
München, den 20. März 1911. 
Luitpold, 
Prinz von #Lay#ern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. v. Wehner. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat v. Steiner. 
–— 
  
Nr. 4448. 
Bekanntmachung, die Ausgabe einer neuen Art Reichsbanknoten zu 100 Mark betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Außern, 
R. Staatsministerium der Finanzen. 
In jüngster Zeit ist durch die Reichsbank eine neue Art von Reichsbanknoten zu 
100 Mark zur Ausgabe gelangt, deren Beschreibung nachstehend zur öffentlichen Kenntnis 
gebracht wird. 
München, den 13. März 1911. 
Dr. Graf v. PodewilsDrr. v. Pfaff.
	        
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