Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 20. 179 
Beschreibung 
der Reichsbanknoten zu 100 Mark 
vom 7. Februar 1908; 
10. September 1909; 
21. April 1910. 
Die in der Hauptsache in bläulichem Kupferdruck ausgeführten, 20,7 cm breiten und 
10,2 cm hohen Noten sind aus geschöpftem Papier hergestellt. Sie zeigen in einem 
Nebenteil — von der Vorderseite aus gesehen links — als Wasserzeichen das Brustbild 
Kaiser Wilhelms I in eigener Art und darunter ein von lichten Punkten umgebenes, dunkel 
umrandetes Oval mit der hellen Zahl 100. Auf der linken Hälfte der Rückseite befindet 
sich ein Streifen aus purpurroten und grünen Pflanzenfasern. Die Nummer erscheint auf 
jeder Note fünfmal, und zwar zweimal auf der Vorderseite, dreimal auf der Rückseite. 
Vorderseite. 
Die Mitte des Hauptteils enthält in kräftig hervortretendem Druck in deutscher Schrift 
mit verzierten Initialen den Text: 
Ein Hundert Mark 
zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin ohne Legitimationsprüfung dem Einlieferer dieser 
Banknote. 
Berlin, den 7. Februar 1908. 
Reichsbankdirektorium 
HDavenstein v. Glasenapp Frommer Schmiedicke Korn 
Maron v. Lumm v. Grimm Kauffmann 
oder 
Berlin, den 10. September 1909. 
Reichsbankdirektorium 
Havenstein v. Glasenapp Schmiedicke Korn Maron 
v. Lumm v. Grimm HKauffmann Schneider 
oder 
Berlin, den 21. April 1910. 
Reichsbankdirektorium 
Havenstein v. Glasenapp Schmiedicke 
Korn Maron v. Lumm v. Grimm 
Kauffmann Schneider Ludrzies
	        
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