Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 23. 239 
9. Hinzuzurechnen sind 
a) Entschädigungen gemäß § 23 ... MPL 
b) die vom Erwerber übernommene * 
gemäß untenstehender Berechnung?), § 2 ...·........... ,,» 
10. . . Summe des n—nis ................ M»»»Pf. 
ll. Hiernach beträgt die Wertsteigerung A Pf. 
oder % des Erwerbspreises, wie er fich unter 
Berücksichtigung der Zu= und Abrechnungen berechnet. 
12. Die Steuer beträgt daher nach § 28 Abs. 1 % 
  
der Wertsteigerung (Ziffer 11) oder U373 —— 
13. Sie ermäßigt sich nach § 28 Abs. 2 
für Jahre um 106. = A Pf. 
ELELIIIIIITIIIIIIIIIIE .,,...... » 
14.DieSteuerbeträgthiernach... .... M·»·»Pfi 
Die dem Steuerbescheide zu Grunde liegende Berechnung weicht von den Angaben der Zuwachs- 
steuererklärung in folgenden Punkten ab: 
  
  
  
2) Berechnung. 
1. Veräußerungspreis (Ziffer 5 c ............. . 446 Pf. 
2. Erwerbspreis (Zisser 5 ............. .-------.-.-.-- ....-.- » 
Wertsteigerung....-.---.-....--. »E.·..-. Pf. 
oder4 % des Erwerbspreises. 
Die Steuer beträgt nach § 28 Abf. 1 ½%°% ober ... ,, « 
Sie ermäßigt sich nach 8 28 Abs. 2 
für volle IJahre um 100 —. ..... M.. . Pf. 
für volle Jahre um weitere /20 AABAAMM „ .».............»..-·.. » 
SteuerbetraggetaäßsUdesGefetzes................. .--...-- Pf.
	        
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