Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 34. 715 
Berechnung 
der Betriebskapitalsanlage aus der Silanz 3 
Es wurde festgestellt, daß der Posten 19 (Erneuerungsfonds) eine Rücklage für allenfallsige Geschäfts- 
erweiterungen darstellt, daß dagegen die Posten 18 (Delkrederefonds) und 26 (Abschreibungen) lediglich 
den bei den Aktiven wirklich eingetretenen Wertsminderungen entsprechen, d. h. Wertsberichtigungs- 
posten sind. 
Die Wertsminderung trifft: 
  
  
  
auf Posten 10 und 13 mit 69,286.¼ 85 —= 
, » . 40,000»—-» 
mit 7 » « 180-000 s-—» 
8und9« .... 27,157»08» 
zusammeuölCMstZd 
II. Hiernach besteht der wirkliche Wert der Aktiven nicht aus: 4°272,859 . 87 J 
sondern nur aus: . . . 3«956,415»94» 
und der wirkliche Wert 
der Posten 1 und 2 aus: 1°038,182 „ 49. 
3 mit 7 „ 569,616 „ 75„ 
8 und 9 „ . . 387,685»05» 
10 mit 14 „ ... 1«960,931»65» 
zusammens«956,415.«94-J 
III. Nach Durchführung dieser Wertsberichtigungen sind an dem wirklichen Werte zu 3°956,415 494 J 
abzuziehen die Posten: 
1 und 2 als der Grund= und Haussteuer unterliegend mit 109038,182 „ 49„ 
20 und 21 als ausgeschiedene, dem Betriebe nicht gewidmete Werte mit 84,314 „ 54 „ 
25 als Ertrag des Jahres 1910 (Bruttogewinn abzüglich Abschreibungen) mit 558,267. 17, 
zusammen 1·680,764 4 20 J, 
so daß ein gewerbliches Betriebskapital von 247275,651.743 
verbleibt. 
IV. Der Abzug nach Art. 8 Abs. III darf stattfinden: 
an dem halben Werte der Posten 8 und 9 zu .. .. . 193,842««52J 
und an dem gesamten Betrage der Posten 10 mit 14 zu . ....1«960,931»65» 
  
zusamnten2,154,774.-CI7J 
Da dieser Betrag die nach Art. 8 Abs. III abzugsfähigen Kapitalschulden 
zu 386,148. 76 — (Posten 22) übersteigt, darf an dem Betriebskapitale zu 2276,661. 4 74 
der ganze Betrag der Kapitalschulden zu . .. 386,148 „ 76 „„ 
abgezogen werden, so doab. 1/889,502 4 98 
als steuerbares Betriebskapital verbleiben. 
  
V. Hierfür berechnet sich die Betriebskapitalsanlage nach Tarif 1 auf 940.1X. 
109%
	        
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