Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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5. Damit Störungen möglichst vermieden bleiben, dürfen Bau-Unterhaltungs= und 
Abbruchsarbeiten an den in unmittelbarer Nähe von staatlichen Schwachstrom- 
leitungen liegenden Stellen der Privatanlage nur unter Aufsicht eines von der 
Oberpostdirektion abgeordneten Angestellten und nur nach dessen Anordnungen 
vorgenommen werden. 
6. Die Kosten für die Durchführung und allenfallsige Ergänzung der Schutzmaß- 
nahmen sowie für die hiebei erforderliche staatliche Aufsicht hat in allen Fällen 
der Unternehmer der Privatanlage zu tragen. 
München, den 16. Oktober 1912. 
J. V. 
Staatsrat v. Endres. 
Hofdienst-Machrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
mit Handschreiben vom 12. Oktober 1912 
den Legationsrat bei der Gesandtschaft am 
  
K. Preußischen Hofe Dr. Haus von Schoen 
zum K. Kämmeerer, 
unterm 12. Oktober 1912 den Leutnant 
im K. 9. Feld-Artillerie-Regiment Heinrich 
Freiherrn von Vequel-Westernach auf 
sein alleruntertänigstes Ansuchen zum K. Kam- 
merjunker 
zu ernennen.
	        
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