Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

997 
Blatt 
    
eh und Verordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 63. 
München, den 26. Oktober 1912. 
Inhalt: 
Königliche Verordnung vom 20. Oktober 1912 über die Wahlen der ortskirchlichen Vertretungskörper (Kirchen- 
wahlordnung). — Bekanntmachung vom 20. Oktober 1912, Formblätter für die Wahlen der ortskirchlichen 
Vertretungskörper betreffend. — Bekanntmachung vom 19. Oktober 1912, den Vollzug der Kirchengemeinde- 
ordnung betreffend. (Allgemeine Vollzugsvorschriften.) 
  
  
  
  
  
Königliche Verordnung iüber die Wahlen der ortskirchlichen Vertretungskörper (Kirchenwahl- 
ordnung). 
Inhaltsübersicht. 
88 
A. Regelmäßige Wahlen 1—44 
I. Vorbereitung der Wahl 1—17 
1. Im allgemeinen . . . 1 
2. Aufstellung einer Wählerliste und Abstandnahme von einer solchen . . . 2 
3. Maßnahmen des Kirchenverwaltungsvorstandes und der Kirchenverwaltung bei Aufstellung einer 
Wählerliste, dann Bestimmung über Vornahme der Wahl nach gebundenen Listen und in mehreren 
Wahllokalen . 3—5 
4. Maßnahmen des Kirchenverwaltungsvorstandes und der Kirchenverwaltung bei der Wahl der Kirchen- 
verwalter und Ersatzmänner nach gebundenen Listen . . . . . . 6—14 
5. Ernennung der Wahlkommissäre . . . . 15 
6. Bekanntmachung des Ortes und der Zeit der Wahl der Kirchenverwalter und Ersatzmänner . 16—17 
a) bei Wahlen ohne Wählerliste und bei Wahlen mit Wählerliste nach freien Listen . 16 
b) bei Wahlen nach gebundenen Listen . . . . . . . . . 17 
168
	        
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