Nr. 63.
1055
Muster 3
für Wahlen nach gebundenen Listen zu
§§17 und 37 Abs.II der Kirchenwahlordnung
Bekanntmachung,
dic Wahlen der ortskirchlichen Vertretungsbörper für die Wahlpericobde
Wegzulassen, wenn die
Wahl in mehreren Wahl-
lokalen erfolgt.
Wegzulassen, wenn die
Wahl nicht in mehreren
Wahllokalen erfolgt, und
entsprechend zu ändern,
wenn die Zuteilung der
Wähler zu den einzelnen
Wahllokalen nach anderen
Merkmalen vorgenommen
wird.
1.
1
betreffend.
Kirchenverwalter")
Kirchengemeindebevollmächtigten" **) d
Zur Wahl der
Kirchenverwaltung?)
Kirchengemeinde#s) in und ihrer
Ersatzmänner wird Termin auf
, den 19
anberaumt.
Die Wahl findet im statt.
Die Wahlstimmberechtigten mit den Anfangsbuchstaben der Familien—
namen A mit haben im ,
die Wahlstimmberechtigten mit den Anfangsbuchstaben der Familien-
namen mit haben im
usw.
zu wählen.
Die Wahlhandlung beginnt mittags Uhr und endigt
mittags Uhr.
Innerhalb der vorgesetzten Frist sind die dieser Bekanntmachung am Schlusse
angefügten gültigen Vorschlagslisten eingereicht worden. Es darf nur für unver-
änderte Vorschlagslisten gestimmt werden; Personen, die auf keiner Vorschlags-
liste stehen, können nicht gewählt werden.
Die Stimmgebung ist eine geheime. Die Wahlzettel müssen von weißem
Papier sein; sie sollen 21 zu 33 cm groß und von mittelstarkem Schreibpapier
sein. Die Wahlzettel sind von den Wählern zu beschaffen. Die Vertrauens-
männer der Vorschlagenden sind angewiesen, eine entsprechende Anzahl von
Wahlzetteln dem Wahlkommissär zur Abgabe an die Wähler im Wahllokale
zur Verfügung zu stellen.
Es können Wahlzettel verwendet werden, die lediglich die Bezeichnung
der Vorschlagsliste enthalten, für die sich die Wähler entscheiden.
* ) Wegzulassen bei der Wahl der Kirchengemeindebevollmächtigten und ihrer Ersatzmänner.
*“) Wegzulassen bei der Wahl der Kirchenverwalter und ihrer Ersatzmänner.
175*