Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

  
Nr. 15. 99 
Angabe, 
in welchem Umfange Bezeichnung 
die nicht ausschließlich der Behörden, an welche die 
Bezeichnun g der Stellen vorbehaltenen Stellen Bewerbungen zu richten sind, Bemerkungen 
Gehaltsklasse 
mit Militäranwärtern 
und Inhabern des 
Anstellungsscheins 
zu besetzen sind 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die 
Anstellung gewünscht wird 
  
3. Bakteriologische Untersuchungsanstalten. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
Unterbeamte. 
* Präparatoren, 
Diener. 
V. Volizeiverwaltung. 
1. Gendarmerie. 
Unterbeamte. 
Gendarmen½), 
Bote und Diener beim Korpskommando, 
Diener bei den Gendarmerieabteilungen. 
2. Arbeitshäuser und Staatserziehungs- 
anstalten. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
WBuchhalter, 
(Baupaliere, 
*Hausverwalter, 
Kanzlei= und Rechnungs-Assistenten. 
Unterbeamte. 
Maschinisten, 
Küchenmeister, 
Waschmeister, 
*Oberkrankenwärter, 
*Oberaufseher, 
* Werkaufseher, 
"*Küchenaufseher, 
Waschaufseher, 
*Gartenaufseher, 
Ausseher, 
Ständige Hilfsaufseher. 
  
21 
28 
28 
25 
28 
  
zur Hälfte. 
zu einem Dritteil. 
zur Hälfte. 
Staateministerium des 
Innern. 
Gend.-Korps-Kom- 
mando. 
Regierungen, Kammern 
des Innern. 
  
  
  
1) Die Gendarmen 
haben in den Stellen 
der Wachimeister, Ober- 
wachtmeister, Stabs- 
oberwachtmeister und des 
Rendanten Aufrückungs- 
siellen (K. V. vom 
21. XII. OS — (GBl. 
E. 1185 § 15). 
24°
	        
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