Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Nr. 1634 1. 
Bekanntmachung, die Verzeichnisse der den Militäranwärtern usw. bei den Kommunalbehörden usw. 
vorbehaltenen Stellen betreffend. · 
fl. Staatsministerien des Innern beider Abteilungen und fl. Kriegsministerium. 
Das auf Seite 985/986 des GVBl. 1899 bekanntgegebene Muster für die Ver- 
zeichnisse der den Militäranwärtern im Geschäftsbereich der Gemeinden, Versicherungs-, 
Kreisirrenanstalten usw. vorbehaltenen Stellen wird durch das beifolgende Muster ersetzt. 
In die Spalten 2 und 3 sind die in Betracht kommenden Stellen klassenweise, 
— siehe Ziffer III und IV der Erläuterungen zu den Anstellungsgrundsätzen (GVBl. 1907 
S. 729) — unter Angabe der Gesamtzahl der Stellen jeder Klasse in Spalte 4 einzu- 
tragen, wobei die Unterbeamtenstellen besonders ersichtlich zu machen sind. (§§ 6, 7 und 16 
der Anstellungsgrundsätze, GVBl. 1907 Seite 722 und 727). 
München, den 18. November 1912. 
J. V. 
Dr. v. Knilling. Frhr. v. Kreß. Staatsrat v. Kahr.
	        
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