Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 78. 1241 
„Bauassistenten 
Offizianten der Staatsbauverwaltung“ 
Bauzeichner 
die Bemerkung 
„Einschließlich des staatlichen Kulturbaudienstes“, 
dann 
25. der Fußnote zu Klasse 22 der Zusatz: 
„Desgleichen für ihre Person die Boten, die aus dem Dienste der Schiedsgerichte 
für Arbeiterversicherung als Boten und Diener bei den Oberversicherungsämtern 
mit dem Gehalte der Klasse 22 in den Staatsdienst übernommen werden“ 
beigefügt. 
Endlich werden in der Gehaltsordnung gestrichen: 
26. bei Klasse 5 die Vorträge: 
„Präsident des Landesversicherungsamts“ und „Direktor der Staatsschulden- 
tilgungsanstalt“, dann 
27. bei Klasse 17 der Vortrag: 
„Kulturbauführer des kulturtechnischen Dienstes.“ 
II. In der mit Verordnung vom 23. Dezember 1908 erlassenen Rangordnung 
wird eingeschaltet: 
I. bei der III. Klasse 
a) hinter „Generalstaatsanwalt des Verwaltungsgerichtshofs“: „Präsident des Landes- 
versicherungsamts“, 
b) hinter „Präsident der Akademie der Wissenschaften“ (als neuer Vortrag für die 
Beamten aus dem Geschäftskreise des K. Staatsministeriums der Finanzen): 
„Direktor der Staatsschuldenverwaltung"“; 
2. bei der V. Klasse hinter „Staatsanwälte des Verwaltungsgerichtshofs“: „Senats- 
präsidenten des Landesversicherungsamts“; 
Mn bei der VI. Klasse, Abteilung 1, hinter „Direktor der Moorkulturanstalt“: „Direktor 
der Veterinärpolizeilichen Anstalt"“; 
4. bei der VII. Klasse, Abteilung 1: 
a) hinter „Oberbibliothekar in Bamberg“: „Landesschulinspektor“, 
b) hinter „Bibliothekare der Bibliothek in Bamberg": „Landwirtschaftlicher Fach- 
berater und Leiter der landwirtschaftlichen Buchstelle bei der Akademie für Land- 
wirtschaft und Brauerei“;
	        
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