Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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esth und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
    
Nr. 85. 
München, den 24. Dezember 1912. 
Inhalt#: 
Bekanntmachung vom 17. Dezember 1912, die Errichtung eines Knappschafts-Oberversicherungsamts betreffend. 
  
  
  
  
Bekanntmachung, die Errichtung eines Knappschafts-Oberversicherungsamts betreffend. 
K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Außern und des Innern. 
Auf Grund der §§ 63 bis 65 der Reichsversicherungsordnung wird Nachstehendes 
bestimmt: 
1. 
Mit dem 1. Januar 1913 wird für die Betriebe, die einem Knappschaftsverein 
(Titel VII des Berggesetzes) angehören, unter der Bezeichnung „Königlich Bayerisches Knapp- 
schafts-Oberversicherungsamt“ ein besonderes Oberversicherungsamt errichtet. 
2. 
Der Sitz des Knappschafts-Oberversicherungsamts ist München; nach Bedarf werden 
Spruchkammersitzungen auch in Nürnberg und Zweibrücken abgehalten. 
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