Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

b) Stempel- 
bogen. 
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das sich als untere Begrenzung das Wort „GRUNDSTUCKSSTEMPEL“„, dunkel auf 
hellem Grunde, anschließt. 
(5) Die Marken der zweiten Gruppe umfassen die Werte von 1 bis 5 Mark, sind in 
zweifarbigem Buchdruck ausgeführt und unterscheiden sich durch folgende Farbentönungen: 
1 Mark braun, 1½ Mark grün, 2 Mark violett, 2½ Mark rot, 3 Mark blau, 4 Mark 
graugrün, 5 Mark silbergrau. Sie sind ebenfalls 38,, mm hoch und 30 mm breit. Das 
Mittelfeld zeigt das Brustbild einer mit Kaiserkrone und Eichenkranz geschmückten Germania 
in Vollansicht auf dunklem Grunde. Hinter dem Kopfe wird ein fliegender Adler sichtbar. 
Der obere Rand trägt die Inschrift „DEUTSCHES REILCH“ hell auf dunklem Grunde. 
In den unteren beiden Ecken des Mittelfeldes befinden sich zwei quadratische Felder mit der 
Wertziffer, welche dunkel auf hell punktiertem Grunde steht. Zwischen diesen beiden Feldern 
ist das Wort „MARK“ in heller Schrift auf dunklem Grunde als schmales Band angebracht. 
Darunter folgt in der ganzen Breite der Marke ein leicht guillochiertes Feld, an das sich 
als untere Begrenzung das Wort „CRUNDSTUCKSSTEMPEL“, bunkel auf hellem Grunde, 
anschließt. Die Marken sind auf den beiden Längsseiten mit einer feinen Einfassung versehen. 
(6) Die Marken der dritten Gruppe umfassen die Werte von 10 bis 500 Mark, sind 
in Kupferdruck ausgeführt und haben folgende Farbentönungen: 10 Mark rot, 15 Mark 
blau, 20 Mark braun, 25 Mark gelbbraun, 50 Mark grün, 100 Mark rotviolett, 200 Mark 
rot, 300 Mark blau, 400 Mark braun, 500 Mark blauviolett. Sie sind einschließlich der 
gezähnten weißen Ränder etwa 50 mm hoch und 30 mm breit. Das Mittelfeld zeigt in 
ovalem Rahmen auf dunklem Grunde das Brustbild einer nach links blickenden, mit Kaiserkrone 
und Eichenkranz geschmückten Germania in Seitenansicht. Der Raum neben dem ovalen 
Rahmen ist mit Eichenlaub gefüllt. Der obere Rand trägt die Inschrift „DEUTSCHES 
REICH“ hell auf dunklem Grunde. Zu beiden Seiten unterhalb des Rahmens, zum Teil 
in das Oval hineinragend, befinden sich zwei rechteckige Felder mit der dunklen Wertziffer 
auf hellem Grunde. Dazwischen ist das Wort „MARK“, hell auf dunklem Grunde, an- 
gebracht. Darunter folgt in der ganzen Breite der Marke ein leicht guillochiertes Feld, an 
das sich als untere Begrenzung das Wort „CRUNDSTUCKSSTEMPEL“, bunkel auf 
hellem Grunde, anschließt. « 
155. 
(1) Über Abgabebeträge von mehr als 1000 Mark werden Stempelbogen ausgefertigt. 
Die Ausfertigung ist schriftlich bei einer zuständigen Steuerstelle zu beantragen. Der Antrag 
hat den Wertbetrag in Buchstaben zu enthalten. 
(2) Die Stempelbogen tragen den Vordruck:
	        
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