Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 19. 245 
Muster 8S. 
(Ausführungsbestimmungen 8 31.) 
Eingegangen den ten 19 
NVNrr. des Anmeldungsbuchs. 
Nrr. des Einnahmebuchs. 
Nicht Zutreffendes ist zu streichen. 
— 
  
  
(Amtsstempelabdruck.) 
Anumeldung 
zur 
Versteuerung und zur Abstempelung von Gewinnanteilschein= und Zinsbogen nach dem 
Reichsstempelgesetze. 
— beantrag — unter Beifügung der zugehörigen Wertpapiere — 
die Abstempelung der beifolgenden, umstehend näher bezeichneten Gewinnanteilscheinbogen — Zins- 
bogen — und damit einverstanden, daß dem Uberbringer der unten ausgefertigten Empfangs- 
bescheinigung gegen deren Aushändigung nach Abstempelung die Bogen — und beigefügten Wert- 
papiere — zurückgegeben werden, sowie daß die Steuerstelle zur Prüfung der Legitimation des Über— 
bringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet sein soll. 
Vor= und Zuname. 
(Des Anmelders . Wohnort und Wohnung.) 
  
Empfungsbescheinigung. 
Die umstehend verzeichneten Gewinnanteilscheinbogen — Zinsbogen — und die zugehörigen 
Wertpapiere — sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und werden nach erfolgter Abstempelung 
dem Uberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. Die Steuerstelle behält sich 
das Recht vor, die Legitimation des Überbringers dieser Empfangsbescheinigung zu prüfen, ist jedoch 
zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. 
(Amtsbezeichnung, Unterschriften und Amtsstempelabdruck der Steuerstelle.)
	        
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