Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 19. 
Eingegangen den tzten . 19 
Beleg zu ntn. des Anmeldungsbuchs. 
(Amtsstempelabdruck.) 
279 
Muster 18. 
(Ausführungsbestimmungen § 106.) 
  
nachweisung 
über die von d 
zurückgewährten Beträge an Fahrkartenstempel 
für das 
Hierbei 
Stück versteuerte Fahrkarten, 
für die der volle Fahrpreis einschließlich des den Reisenden 
in Nechnung gestellten Stempels zurückgewährt worden ist, 
nebst Heften Belege,) 
die zu einer späteren Verwendung ungeeignet und daher 
nnabgesetzt geblieben find, nebst Heften Belege-). 
  
°*) Nicht Zutreffendes ist zu streichen. 
Vernichtungsbescheinigung. 
Nach Prüfung und Fesistellung der Erstattungs- 
fähigkeit sind von den nebenbezeichneten Fahr- 
karten Stück durch vernichtet 
worden. 
, den ten 19 
(Amts- (Amtsbezeichnung) 
stempel- 
abdruck.) (Unterschrift) 
Empfangsbescheinigung. 
Von den nebenstehend bezeichneten Schriftstücken 
habe ich 
Stück versteuerte Fahrkarten, 
Hefte Belege, 
zurückempfangen.
	        
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