Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 23. 
359 
  
  
Kapitel 
Titel 
Ausgaben 
Betrag für 
das 
Rechnungsjahr 
1911 
  
#— 
  
  
35 
36 
37 
38 
39 
40 
41 
42 
43 
  
Militär-Erziehungs-= und Bildungswesen. 
Neubau eines Schulhauses auf d dem Truppenübungsplatze Lechfeld, 
Schlußrate 
Artillerie- und Waffenwesen. 
Ausstattung des Truppenübungsplatzes III. Armeekorps (Grafenwöhr) 
mit Einrichtungen für das gefechtsmäßige Schießen, 1. Rate 
Versuche im Waffenwesen, Schlußrate. 
Aus dem Fonds dürfen Offizieren, unteroffizieren und 
Mannschaften aus Anlaß der Aufstellung von Maschinen- 
gewehr-Kompagnien Stellenzulagen, Kommandogelder, Hilfs- 
arbeiterzulagen und Löhnungszuschüsse gewährt werden. 
Beschaffung von Handwaffen, Handwaffenzubehör, Maschinengewehr- 
gerät und Munition für Kriegsformationen, voller Bedarf 
Weitere Beschaffungen für Zwecke der Feldartillerie, Schlußrate 
Aus dem Fonds dürfen Offizieren, Beamten, Unteroffi- 
zieren und Mannschaften Stellenzulagen, Kommandogelder, 
Hilfsarbeiterzulagen und Löhnungszuschüsse bei Abnahme- 
Kommandos und für sonstige besondere Dienstleistungen 
gewährt werden. 
Ergänzungen für Feldartilleriezwecke . 
Aus dem Fonds dürsen Osfizieren, Beamten, rnter- 
offizieren und Mannschaften Stellenzulagen, Kommandogelder, 
Hilfsarbeiterzulagen und Löhnungszuschüsse bei Abnahme- 
Kommandos und für sonstige besondere Dienstleistungen ge- 
währt werden. 
Erlöse aus dem Verkauf entbehrlichen Geräts nebst 
Munition gelangen hier zur Verrechnung. 
Beschaffung und Unterbringung von Feldartilleriegerct nebst Munition 
für Kriegsformationen, 2. Rate 
Beschaffung von Pferdeausrüstungsstücken für 186 Zugpferde der 
Feldartillerie, soweit sie nicht aus der Kriegsausrüstunge entnommen 
werden können, voller Bedarf 
Weitere Beschaffungen für Zwecke der Fußartillerie 
Aus dem Fonds dürfen Offizieren, Beamten, unter= 
  
offizieren und Mannschaften Stellenzulagen, Kommandogelder, 
Hilfsarbeiterzulagen und Löhnungszuschüsse bei Abnahme-Kom- 
mandos und für sonstige besondere Dienstleistungen gewährt 
werden. 
  
11 000 
30 000 
24 000 
81 000 
743 000 
1897 000 
108 000 
5022 
1 049 000
	        
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