Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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4. Gewichte: 
Tonne 
Doppelzentner 
Kilogramm 
Hektogramm 
Gramm 
Milligramm 
Anmerkung. 
Die in der Ministerialbekanntmachung vom 10. November 1877 (GVhl. S. 527) 
der Zusammenstellung der abgekürzten Bezeichnungen beigefügten Regeln sind in Kraft 
geblieben. 
Diese Regeln lauten: 
1. Den Buchstaben werden Schlußpunkte nicht beigefügt. 
2. Die Buchstaben werden an das Ende der vollständigen Zahlenausdrücke — nicht 
über das Dezimalkomma derselben — gesetzt, also 5,37m — nicht 5, 37 
und nicht 5m 37 cm —. 
3. Zur Trennung der Einerstellen von den Dezimalstellen dient das Komma — 
nicht der Punkt —. 
Sonst ist das Komma bei Maß= und Gewichtszahlen 
nicht anzuwenden, insbesondere nicht zur Abteilung mehrstelliger Zahlenausdrücke. 
Solche Abteilung ist durch Anordnung der Zahlen in Gruppen zu je 3 Ziffern, 
vom Komma aus gerechnet, mit angemessenem Zwischenraum zwischen den Gruppen 
zu bewirken. 
  
Auszug aus der Adels-Matrikel des 
Königreiches. 
Der Adels-Matrikel wurden einverleibt: 
am 29. März 1912 der Ministerialrat 
im K. Staatsministerium des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten Dr. Konrad 
  
Ritter von Preger in München für seine 
Person als Ritter des Verdienstordens der 
Bayerischen Krone bei der Ritterklasse Lit. P, 
Fol. 54, Akt Nr. 7637 und 
am 3. April 1912 der K. Flurbereinigungs- 
geometer Wilhelm von Scala in München 
in erblicher Weise bei der Adelsklasse Lit. 8, 
Fol. 178, Akt Nr. 8163. 
Berichtigung. 
Auf Seite 342 GVBl. 1912 (Übergangsbestimmungen für die Neueichung von 
Meßgeräten) muß es in Ziff. 1 richtig heißen: „Eichordnung vom 10. Dezember 1911 
oder der hierzu erlassenen Instruktion vom 10. März 1912.“
	        
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