Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

  
esehe und HVerorhungsgut 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 26. 
München, den 24. April 1912. 
  
  
Inhalt.: 
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 20. April 1912, die Verlängerung des Landtags betreffend. — 
Bekanntmachung vom 18. April 1912, betreffend Ergänzung und Anderung der Anlage C zur Eisenbahn- 
Verkehrsorduung. — Bekanntmachung vom 19. April 1912, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den 
Inhaber betreffend. — Bekanntmachung vom 21. April 1912, Auflösung und anderweitige Organisation 
von Forstdienststellen betreffend. 
  
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtags betreffend. 
Im Mamen Seiner Moajestät des Königs. 
Cuitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prin; von Bayern, 
Regent. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue! 
Wir finden Uns bewogen, die nach Vorschrift des Titel VII 8 22 Absatz 3 der 
Verfassungsurkunde zu Ende gehende Dauer der Sitzungen des gegenwärtig versammelten 
Landtags bis zum 31. Juli des laufenden Jahres einschließlich zu verlängern. 
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